16.01.2013
Föderalismus Info 1/2013
Die Salzburger Finanzaffäre war Auslöser einer Debatte über die Veranlagungs-Aktivitäten von Bund und Ländern. Die Landeshauptleutekonferenz erarbeitete ein Konzept, wie diese künftig geregelt werden sollen. Kernpunkt ist ein Spekulationsverbot als Zielbestimmung in der Bundesverfassung. In einer Zusatzvereinbarung zum Stabilitätspakt sollten die Details konkret geregelt werden. Dadurch können verbindliche Regelungen für alle Ebenen geschaffen werden, ohne dass die Finanzautonomie der Länder ausgehebelt wird. Auch auf Bundesebene gab es übrigens bisher keine entsprechenden Vorgaben. Aus föderalistischer Sicht sollte aber auch ein weitergehender Steuerföderalismus als alternatives Instrument gegen Spekulation und zur höheren Verantwortung für anvertraute Einnahmen näher geprüft werden. In der Schweiz wird ein derartiges Modell seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt und könnte durchaus als Vorbild für Österreich herangezogen werden.
Die Volksbefragung über die Beibehaltung der Wehrpflicht bzw Einführung eines Berufsheeres ist auf Bundesebene die erste überhaupt, seit dieses Instrument im Jahre 1988 geschaffen wurde. Auf Landesebene gab es seit den 1970er-Jahren bereits 18 Volksbefragungen. Auf Länderebene gab es sogar noch deutlich radikalere Formen der direkten Demokratie, denen teilweise vom Verfassungsgerichtshof ein Riegel vorgeschoben wurde. Aus Sicht des Föderalismusinstituts sollte der verfassungsrechtliche Spielraum für direktdemokratische Verfahren auf Länder- und Gemeindeebene vergrößert werden.
Vor nunmehr knapp 50 Jahren erschien die Habilitationsschrift von Peter Pernthaler, dem ehemaligen Direktor des Föderalismusinstituts, mit dem Titel „Der Rechtsstaat und sein Heer“ und ist seitdem fester Bestandteil der wehrrechtlichen Literatur. Manches hat sich seither geändert, vieles, was Pernthaler damals geschrieben hat, bleibt aber weiter gültig, wie ein Blick in sein Werk zeigt.
Am 11. und 12. April 2013 findet an der Universität Innsbruck die vom Institut für Föderalismus gemeinsam mit dem Institut für Öffentliches Recht ausgerichtete Tagung „Die neuen Landesverwaltungsgerichte“ statt. Die Tagung widmet sich den neuen Gerichten, die mit Jänner 2014 ihren Betrieb aufnehmen werden, in drei großen Themenbereichen – Grundlagen, Organisation und Verfahren. Anmeldungen zur Tagung sind bis 5. April 2013 unter institut@foederalismus.at möglich, Details zum Programm sind auf der Homepage des Instituts für Föderalismus abrufbar.
Die Referate im Überblick: Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper: Landesverwaltungsgerichte im Gefüge der Bauprinzipien der Bundesverfassung; Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher: Der Verwaltungsrechtsschutz in Österreich und die europäische Dimension; Hon.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger: Grundsatzfragen zur Organisation eines Verwaltungsgerichts; Dr. Christian Ranacher und Dr. Dieter Wolf: Das Organisationsrecht der Landesverwaltungsgerichte; Dr. Eduard Pesendorfer: Das Amt der Landesregierung und seine (neue) Rolle; Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard: Das Zusammenspiel von Landesverwaltungsgerichten und Verwaltungsbehörden; Dr. Matthias Germann und Mag. Heidemarie Thalhammer: Das Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten; Dr. Erich Pürgy: Sachverständige im Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten; Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel: Die neue Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im Verhältnis zu den Landesverwaltungsgerichten.
Das Institut für Föderalismus möchte auf die Ausschreibung des Wissenschaftspreises 2013 der Margaretha Lupac Stiftung aufmerksam machen. Mit dem Wissenschaftspreis wird entweder ein wissenschaftliches Gesamtwerk, eine Publikation oder eine abgeschlossene, beurteilte Dissertation ausgezeichnet, die sich mit den Chancen und Stärken, aber auch den Herausforderungen und Schwächen der parlamentarischen Demokratie und ihren Institutionen in Österreich auseinandersetzten. InteressentInnen werden eingeladen, ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2013 (Poststempel) einzureichen. Weitere Details zum Procedere entnehmen Sie der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at.