29.05.2019

Veranstaltungshinweis: „1919 – Länderkonferenzen und Landesverfassungen“


Die Länderkonferenzen der Jahre 1919/1920 bildeten eine wichtige Grundlage für die Konsolidierung der Staatsgewalt in der Ersten Republik und die Ausarbeitung der Bundesverfassung. Insbesondere einigte sich die Provisorische Staatsregierung mit den Ländern im Rahmen der Länderkonferenzen über die Ausgestaltung der Republik als Bundesstaat. Gleichzeitig schufen einzelne Länder (Oberösterreich, Vorarlberg) mit der Inkraftsetzung eigener Landesverfassungen vollendete Tatsachen, bevor das B-VG von 1920 den Bundesstaat erst formell konstituierte.

Ziel der Veranstaltung ist es, die zeithistorischen Vorgänge zu beleuchten sowie die Rolle der Länder in der Staatsgründung und ihr Verhältnis zur Zentralgewalt zu analysieren. Zudem soll im Vorfeld des 100-jährigen Jubiläums der österreichischen Bundesverfassung auch das Landesverfassungsrecht gewürdigt werden. Veranstalter sind das Institut für Föderalismus, das Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte sowie das Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck.

 

Vortragende: Martin Schennach (Universität Innsbruck), Peter Bußjäger (Institut für Föderalismus und Universität Innsbruck), Jana Osterkamp (Collegium Carolinum München), Sebastian Strasak (Universität Innsbruck), Helmut Gebhardt (Universität Graz).

 

Termin: Donnerstag, 27. Juni 2019, Beginn 14:00 Uhr

Ort: Hauptgebäude Universität Innsbruck, Hörsaal F (Innrain 52, 2. Stock)

Anmeldung unter: institut@foederalismus.at (+43 512-574594)

 



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