150 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol – Resolution

von , 19.07.2018

Anlässlich des Jubiläums „150 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol“ wurde am 25. Mai 2018 von Landeshauptmann Günther Platter und den acht Tiroler Bezirkshauptleuten eine Resolution unterzeichnet, die die Bedeutung der Bezirkshauptmannschaften für die Bürgerinnen und Bürger betont und den gemeinsamen Nenner für die mittelfristige Weiterentwicklung definiert.

Anmerkung der Redaktion

Mit dem Gesetz über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden (Reichsgesetzblatt Nr. 44 von 1868) wurde die rechtliche Grundlage für die Errichtung der Bezirkshauptmannschaften als neue Verwaltungsbehörden gelegt. Der Zeitpunkt der Aktivierung der neu organisierten politischen Behörden wurde im Verordnungswege kundgemacht. Darin wurde festgelegt, dass die neugeschaffenen Verwaltungsbehörden ihre Tätigkeit am 31. August 1868 aufzunehmen haben, was sie in der Grafschaft Tirol auch taten.

Vor diesem Hintergrund bestehen die Bezirkshauptmannschaften des Landes Tirol im heurigen Jahr exakt 150 Jahre und bilden ein tragendes Element der allgemeinen staatlichen Verwaltung in Österreich Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, der Tiroler Bevölkerung im Laufe des heurigen Jahres bei mehreren Gelegenheiten die Bedeutung und Vorzüge der Bezirkshauptmannschaften näherzubringen. Zudem sollen sich die Bezirkshauptmannschaften im besonderen Maße den Tirolerinnen und Tirolern öffnen und positiv auf ihre angebotenen Leistungen hinweisen.

Die Funktion und der Stellenwert der Bezirkshauptmannschaften haben sich in der Vergangenheit deutlich verändert. Sie stehen heute als moderne und zentrale Ansprechstellen und Drehscheiben der modernen Verwaltung ganz im Zeichen des Grundsatzes des „one stop shop“. Durch zahlreiche Reformschritte und Strukturänderungen ist es gelungen, eine bürgernahe und unmittelbare Verwaltungsebene in den Bezirken für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu etablieren, deren Handlungsfeld umfasst weitestgehend alle Lebenssachverhalte, ist dabei regional bestens mit bestehenden Strukturen auf Bezirks- und Gemeindeebene abgestimmt und trägt damit auch zur ausgewogenen Entwicklung von urbanen und ländlichen Regionen bei. Nicht umsonst erfreuen sich die Bezirkshauptmannschaften regelmäßig bei Umfragen über größte Zufriedenheits- und Akzeptanzwerte innerhalb der Tiroler Bevölkerung. Dies ist auch ein Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften.

Das Land Tirol hat sich damit ganz klar zum Subsidiaritätsprinzip innerhalb der eigenen Verwaltungsebenen und zur Stärkung dezentraler Strukturen bekannt und wird - um zukunftsfit zu bleiben - diesen Weg auch konsequent im Rahmen der Aufgaben und Verwaltungsreform fortentwickeln. Dieses Bewusstsein soll im Jubiläumsjahr bei den Tirolerinnen und Tirolern gestärkt werden.

 

 

Schwerpunkte im Jubiläumsjahr

 

 

  1. Die Bundesländer haben gemeinsam die Aufbereitung der historischen Bedeutung der Bezirkshauptmannschaften für das Land Tirol im Rahmen einer Festschrift beschlossen. Dazu wird das Institut für Föderalismus federführend mit insgesamt 35 Autorinnen und Autoren die Geschichte, die Aufgaben und die Organisation der Bezirkshauptmannschaften darstellen und würdigen, dabei aber auch mit internationalen Vergleichen ein besonderes Augenmerk auf Reform und Zukunft legen.

  2. Durchführung eines Kommunikationsschwerpunktes, um der Bevölkerung die Vielfalt der Leistungen und Vorzüge der Bezirkshauptmannschaften in besonderer Form näherzubringen;

  3. Die Bezirkshauptmannschaften sollen für Jung und Alt im Rahmen eines Tages der offenen Tür am 01.09.2018 in besonderer Form geöffnet und erlebbar gemacht werden;

  4. Mit der Tiroler Aufgaben- und Verwaltungsreform 2015 wurden zahlreiche Maßnahmen im Zeichen der Effizienz und Kosteneinsparung auf den Grundlagen einer breiten Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik und Aufgabenreduktion beschlossen. Dabei wurden Fonds eingegliedert, Aufgaben im Sinne der bürgernahen Verwaltung bei den Bezirkshauptmannschaften angesiedelt, Verfahrens- und projektbeschleunigende Maßnahmen getroffen und schließlich auch zahlreiche Landesgesetze aufgehoben, bereinigt bzw. angepasst.

    Das Jubiläumsjahr soll auch dazu genutzt werden, diesen Prozess der Weiterentwicklung auf der Grundlage des Regierungsprogramms 2018 -2023 konsequent noch moderner, offener, und bürgerfreundlicher ganz im Zeichen der Grundidee „die Bezirkshauptmannschaft als Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger“ fortzusetzen, um Potentiale der Weiterentwicklung auszuschöpfen.

  5. Im Jahre 2016 wurde die Vereinigung der Österreichischen Bezirkshauptmannschaften gegründet. Dieser Zusammenschluss dient vor allem der Vernetzung, dem Erfahrungs- und Interessensaustausch aber auch der gemeinsamen Erarbeitung von Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung bzw. -beschleunigung aus Sicht der täglichen Praxis. Im laufenden Jubiläumsjahr werden auch die Bezirkshauptmannschaften Tirols dieser Vereinigung beitreten.

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