55 Prozent aller Rechtsakte stammen von der EU
von Werner Zögernitz, 08.05.2015Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor 20 Jahren wurden nationale Rechtsetzungskompetenzen an EU-Organe übertragen. Teile davon – nämlich EU-Verordnungen und Beschlüsse – sind dabei verbindlich und in Österreich unmittelbar anzuwenden. EU-Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen die konkrete Umsetzung.
Dadurch wurde eine Reihe von innerstaatlichen Kompetenzen an die Europäischen Union und ihre Institutionen übertragen. Im Gegenzug dazu wurden den beiden Kammern des österreichischen Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) umfassende Informations- und (indirekte) Mitwirkungsbefugnisse bei der EU-Rechtsetzung bzw. –willensbildung zugestanden.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1.12.2009 wurden für die nationalen Parlamente weitere Rechte geschaffen, die sogar einen direkten Eingriff in den europäischen Gesetzgebungsprozess ermöglichen. Denn diese Kammern wurden hiedurch ausdrücklich in das System des Unionsrechtes eingebaut.
Während bereits im Jahre 1995 die Möglichkeit bestand, die einzelnen Minister durch eine Stellungnahme des Nationalrates bzw. des Bundesrates bei EU-Ministerräten zu binden, sieht der Vertrag von Lissabon Bestimmungen vor, wonach die nationalen Parlamente direkt in das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Institutionen eingreifen können. Als Beispiele seien neben verstärkten Informationspflichten der EU-Organe an die nationalen Parlamente vor allem die Subsidiaritätsprüfung und die Subsidiaritätsklage erwähnt.
Die Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der EU-Gesetzgebung erfolgt in der Regel durch den EU-Hauptausschuss des Nationalrates sowie dessen ständigen Unterausschuss sowie durch den EU-Ausschuss des Bundesrates. Es wird daher in diesem Zusammenhang häufig von einer „Ausschussgesetzgebung“ gesprochen.
In der Öffentlichkeit wurde diese Aufgabenverschiebung nicht entsprechend wahrgenommen. Es wurde vielmehr beklagt, dass Österreich die Selbständigkeit bei der Gesetzgebung verloren habe. Dabei schwankten die von Experten angegebenen Ziffern über jene Gesetze, die von der EU beschlossen oder initiiert werden, zwischen 30 und 80 %.
Um konkretere Angaben machen zu können, habe ich herauszufinden versucht, wie viele der in Österreich wirksamen Rechtsakte von der EU stammen und wie viele vom Bund bzw. von den Bundesländern in ihrem Wirkungsbereich gesetzt werden. Das Jahr 2014 schien mir infolge der Zeitnähe und angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr in Österreich kaum interne Wahlen stattgefunden haben sowie im Hinblick darauf, dass die Zahl der EU-Rechtsakte pro Jahr ohnedies ziemlich konstant ist, äußerst günstig.
Ein Gesamtüberblick über die in Österreich wirksamen Rechtsakte (verlautbarte Gesetze) in diesem Jahr, die durch die Europäische Union, den Bund und den Ländern in ihrem Wirkungsbereich gesetzt werden, ist nachstehender Übersicht zu entnehmen.
● Rechtsakte in der EU: 2.362 (55 %)
● Rechtsakte im Bereich des Bundes (unter Berücksichtigung der materienbezogenen
Gesetzesänderungen): 977*) (23 %)
● Rechtsakte im Bereich der Länder: 950 (22 %)
Gesamtsumme: 4.289 (100 %)
Somit wird man davon ausgehen können, dass im Jahresdurchschnitt etwa 55 % aller gesetzlichen Vorhaben (materienbezogen) von der EU festgelegt oder initiiert werden. Etwa 45 % werden im Inland erzeugt, wobei die Zahl der gesetzlichen Verlautbarungen, die vom Bund ausgehen, faktisch gleich hoch ist wie jene, die von den Bundesländern in ihrem Wirkungsbereich insgesamt durchgeführt werden.
*) Würde man willkürlich nach rein formalen Kriterien vorgehen, würde sich diese Zahl auf 745 reduzieren. Die jeweiligen Prozentsätze wären dann wie folgt: EU-Rechtsakte 58 %, Rechtsakte im Bereich des Bundes 18 % und Rechtsakte im Bereich der Länder 24 %.
Informationen zu Werner Zögernitz
Prof. Dr. Werner Zögernitz ist Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen: www.parlamentarismus.at
werner.zoegernitz@oevpklub.at
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