Das Ende der Autonomie von Jammu und Kashmir: Eine vorhersehbare Entwicklung oder radikale Zäsur?
von Karl Kössler, 17.09.2019Seit der Teilung Britisch-Indiens im Jahr 1947 und dem darauffolgenden Konflikt um den Status von Jammu und Kashmir gab es aus dieser Region am Fuße des Himalaya nur selten positive Schlagzeilen. Eine davon war aber zweifellos die sensationelle Erfolgeschichte von Real Kashmir, einem erst vor drei Jahren von einem Hindu und einem Muslim gegründeten Fußballverein. Doch seit die Spieler ihre Heimatstadt Srinagar am 5. August fluchtartig verlassen hatten, um noch vor der Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen zu einem Auswärtsspiel zu gelangen, konnten die Sportler mit ihren Angehörigen nicht mehr in Kontakt treten. Kurz vor dem Widerruf des autonomen Status von Jammu und Kashmir hatte die indische Regierung nämlich jegliche Kommunikation über Telefon und Internet stark eingeschränkt.
Doch war die Intervention der seit 2014 von Narendra Modi geführten indischen Regierung tatsächlich so radikal und revolutionär? Auf der einen Seite schien an jenem Sommertag nur ein seit Jahrzehnten andauernder Prozess der Erosion der Autonomie von Jammu und Kashmir zu kulminieren. Auf der anderen Seite unterscheidet sich die Vorgehensweise Modis in einigen Aspekten entscheidend von Vorgängerregierungen und lässt auch in anderen Teilen Indiens Ängste vor einer Reduzierung, womöglich gar Abschaffung von Autonomie entstehen.
2019 als Kulmination einer kontinuierlichen Aushöhlung des autonomen Status
Bei der Teilung Britisch-Indiens stand der Herrscher des mehrheitlich muslimischen Fürstenstaates Jammu und Kashmir, der Hindu Maharaja Hari Singh, vor dem Dilemma, zwischen der Zugehörigkeit zu Pakistan und Indien wählen zu müssen. Er entschied sich für letztere Option. Artikel 370 der indischen Verfassung von 1949 sollte jedoch dem neu gegründeten Bundesstaat Jammu und Kashmir weitgehende Autonomie garantieren, indem auf ihn lediglich Artikel 1 der Verfassung (zum offiziellen Namen und Staatsgebiet Indiens) sowie Artikel 370 selbst anwendbar sein sollten.
Ein rechtliches „Schlupfloch“ für eine künftige Aushöhlung der Autonomie bot jedoch Artikel 370(1)(d), demgemäß der Präsident Indiens per Verordnung auch andere Verfassungsbestimmungen für anwendbar erklären kann, sofern dem eine „Konsultation der Regierung“ von Jammu und Kashmir vorausgeht. Da in diesem Bundesstaat in den Folgejahren durch manipulierte Wahlen regelmäßig von der Zentralregierung nominierte Kandidaten des Indischen Nationalkongresses an die Macht kamen, waren diese Konsultationen lediglich Formsache. Ab Mitte der 1950er Jahre wurden so innerhalb von zwei Jahrzehnten weite Teile der indischen Verfassung auf Jammu und Kashmir anwendbar gemacht.
Im Gegensatz zu Modis Argument, dass die Autonomie dieses Gebiets Sezessionismus fördern würde, wurden die Separatisten und die seit 1990 vermehrt mit Gewalt kämpfenden Aufständischen gerade durch die Reduzierung dieser Autonomie zu einem Feigenblatt gestärkt. Nun wurde selbst dieses Feigenblatt entfernt, indem Jammu und Kashmir der Status eines Bundesstaats entzogen wurde und in zwei bundesunmittelbare Gebiete, d.h. Jammu und Kashmir (ca. 14 Mio. Einwohner) sowie Ladakh (ca. 300.000 Einwohner), aufgeteilt wird. Obwohl dieser Schritt zur Logik einer Jahrzehnte langen Aushöhlung von Autonomie passt, stellt er aus mehreren Gründen doch auch eine Zäsur dar.
Was Modis Vorgangsweise von seinen Vorgängern unterscheidet
Schon seit Jahrzehnten war die Politik indischer Regierungen in Sachen Jammu und Kashmir von Autonomiefeindlichkeit, Zentralismus und drakonischen Sicherheitsmaßnahmen geprägt. Dennoch unterscheidet sich der nun von Modi eingeschlagene Kurs in einigen Punkten entscheidend von seinen Vorgängern.
Erstens hatten sich letztere trotz aller Zentralisierungsmaßnahmen bezüglich der politischen Beherrschung des pseudo-autonomen Gebiets immer auch auf Mittelsleute vor Ort gestützt. Die politische und wirtschaftliche Elite, vor allem jene aus dem Kashmirtal, wurde kooptiert und nicht marginalisiert. Dies scheint sich nun zu ändern, zumal Jammu und Kashmir mit Wirkung vom 29. Oktober 2019 nicht mehr einer von Indiens bisher 29 Bundesstaaten sein wird, sondern nach der territorialen Teilung und „Herabstufung“ die Zahl der bundesmittelbaren Gebiete von sieben auf neun erhöht wird.
Zweitens wagte Modi als Erster über die Aushöhlung hinaus den Schritt des völligen Widerrufs der Autonomie, und ebendies geschah in augenscheinlich verfassungswidriger Weise. Gemäß Artikel 370(3) der indischen Verfassung kann der indische Präsident erklären, dass diese Verfassungsbestimmung, d.h. die Grundlage des autonomen Status, ganz oder teilweise außer Kraft tritt, sofern dieser Erklärung eine Empfehlung der verfassunggebenden Versammlung von Jammu und Kashmir vorausgeht. Das Problem, dass diese Versammlung seit dem Inkrafttreten der Verfassung von Jammu und Kashmir im Jahr 1957 nicht mehr existiert, versuchte die Regierung nun folgendermaßen zu lösen. Eine Verordnung des Präsidenten, die auf den zuvor erwähnten Artikel 370(1)(d) gestützt wurde und daher einer „Konsultation der Regierung“ dieses Bundesstaates bedurfte, verfügte, dass „Verfassunggebende Versammlung“ bezüglich Artikel 370(3) als „Gesetzgebende Versammlung“ interpretiert werden solle. Das Außerkraftsetzen der Autonomie sollte also auf Basis einer Empfehlung des ordentlichen Parlaments von Jammu und Kashmir möglich sein. Da jenes aber seit 2018 durch den Zusammenbruch der bis dahin regierenden Koalition nicht existiert, gab letztlich der Governeur des Bundesstaates (nominiert durch die indische Regierung!) diese Empfehlung ab.
Drittens liegt Modis Vorgangsweise in Jammu und Kashmir eine fundamentale ideologische Neuausrichtung zugrunde, sodass das in diesem Fall statuierte Exempel auch bezüglich anderer autonomer Gebiete Nachahmumg finden könnte. Vorgängerregierungen, insbesondere jene des Indischen Nationalkongresses, hatten die Existenz von Jammu und Kashmir als (einzigem) mehrheitich muslimischem Bundesstaat gewissermaßen als „Beweis“ für die Verwirklichung des Verfassungsprinzips des Säkularismus ins Treffen geführt. Der Hindu-Nationalismus (Hindutva) der neuen Regierung benötigt keine solchen, noch so unglaubwürdigen Rechtfertigungen. Die vollständige Integration von Jammu und Kashmir in einen zentralistischen Staat und die Assimilierung seiner Bevölkerung in eine neue, hinduistisch geprägte, nationale Identität sind seit langer Zeit erklärte Ziele dieser Ideologie. Insbesondere angesichts der asymmetrischen Züge des indischen Föderalismus, in dem mehrere Bundesstaaten und Distrikte – vor allem im Nordosten des Landes – einen autonomen Sonderstauts besitzen, lassen die neuen politischen Realitäten einer rechtlich-politischen und kulturell-religiösen Vereinheitlichung Alarmglocken schrillen. Angesichts des Slogans “one nation, one constitution”, den Modi zur Verteidigung seiner Kashmirpolitik ins Feld führte, scheint diese Sorge mehr als berechtigt.
Informationen zu Karl Kössler

karl.koessler@eurac.edu
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