Die Rolle der Länder bei der Gründung der zweiten Republik

von Heinz Fischer, 26.09.2015

Am 27. April 1945 erließen die Vorstände von SPÖ, ÖVP und KPÖ in Wien die sogenannte Unabhängigkeitserklärung als Gründungsurkunde der Zweiten Republik. Diese hatte das Ziel, die Republik Österreich nach der Katastrophe des Nationalsozialismus und der Degradierung Österreichs zu einer Provinz des Großdeutschen Reiches als selbständigen Staat wiederherzustellen.

Zur Durchführung dieser Unabhängigkeitserklärung wurde eine Provisorische Staatsregierung gebildet, die ihrerseits mit Wirkung vom 1. Mai 1945 das Verfassungs-Überleitungsgesetz und das Rechts-Überleitungsgesetz erlassen hat. Mit dem Verfassungs-Überleitungsgesetz wurde das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 nach dem Stand vom 5. März 1933 wieder in Kraft gesetzt; Bis zum Zusammentritt einer neu gewählten Volksvertretung sollte die Provisorische Staatsregierung oberstes Organ der Republik Österreich sein und außer der Vollzugsgewalt sowohl die dem Bund, als auch die den Ländern zustehende Gesetzgebung ausüben.

Die Realitäten waren andere. Es konnte keine Rede davon sein, dass die Provisorische Staatsregierung die ihr zugedachte Funktion als oberstes Organ auf dem gesamten Gebiet der Republik Österreich hätte ausüben können, denn sie war zunächst nur von der sowjetischen Besatzungsmacht im Osten von Österreich anerkannt.

In den anderen Bundesländern waren von den drei westlichen Alliierten Militärregierungen gebildet worden, die ihrerseits Landesregierungen einsetzten. In diesen westlichen und südlichen Bundesländern kannte man vielfach nicht einmal die von der Provisorischen Staatsregierung erlassenen Rechtsvorschriften, geschweige denn, dass sie als solche akzeptiert und umgesetzt worden wären.

Natürlich war die Provisorische Staatsregierung mit Staatskanzler Renner an der Spitze - nach besten Kräften unterstützt von Dipl. Ing. Leopold Figl, Dr. Adolf Schärf sowie anderen österreichischen Patrioten - lebhaft um eine Anerkennung auch in den westlichen Bundesländern bemüht. Aber das gegenseitige Misstrauen war zunächst sehr groß. Im Westen betrachteten manche die Provisorische Staatsregierung in Wien als eine Marionettenregierung der Sowjets, während man umgekehrt in Wien separatistische Tendenzen in einzelnen westlichen Bundesländern fürchtete.

Aber alle auf dem Gebiet der Republik Österreich tätigen Staatsorgane waren mit der Tatsache konfrontiert, dass der am 11. September 1945 konstituierte Alliierte Rat, bestehend aus den Oberkommandierenden der vier Besatzungsmächte, die oberste Macht in ganz Österreich für sich in Anspruch nahm und auch durchsetzte. Es war daher klar, dass Schritte zur Durchsetzung einer einheitlichen österreichischen Staatsgewalt nicht ohne Zustimmung des Alliierten Rates realisiert werden konnten. Umso notwendiger waren Maßnahmen, um einen Zerfall, eine Teilung des eben erst wiedererrichteten Staates zu verhindern.

 Angesichts dieser Schwierigkeiten war es ein großer Erfolg, dass fünf Monate nach Bildung der Provisorischen Staatsregierung eine gemeinsame Konferenz der Provisorischen Staatsregierung und der Vertreter aller Landesregierungen in Wien stattfinden konnte. Die Einladung zu dieser für 24. September 1945 anberaumten sogenannten Länderkonferenz  ging mit Zustimmung des Alliierten Rates von der Provisorischen Staatsregierung aus. Auch die kommunistischen Mitglieder der Provisorischen Staatsregierung nahmen an den Beratungen teil. 

Dass diese Länderkonferenz zu einem Erfolg führen würde, war keineswegs sicher. Die wichtigsten Akteure der damaligen Beratungen hätten unterschiedlicher kaum sein können: Auf der einen Seite der schon fast 75jährige, aus den Reihen der Sozialdemokratie kommende politisch überaus routinierte Staatskanzler Karl Renner, auf der anderen der nicht einmal halb so alte, sehr dynamische, der ÖVP nahestehende, aber politisch eher unerfahrene und eigenwillige Landeshauptmann von Tirol Karl Gruber. Es ist kein Zufall, dass ein wesentliches Element der erzielten Kompromisse im Eintritt Karl Grubers in die Provisorische Staatsregierung bestand.

Das Ergebnis der Länderkonferenz lässt sich in den zentralen Punkten wie folgt zusammenfassen:

1.   Anerkennung der Provisorischen Staatsregierung im Bereich der ganzen Republik Österreich;

2.   personelle Erweiterung der Provisorischen Staatsregierung durch Persönlichkeiten aus dem Westen;

3.   Änderung der Vorläufigen Verfassung vor allem durch Wiederinkraftsetzung der Kompetenzartikel des Bundes-Verfassungsgesetzes und durch Berufung von Provisorischen Landesregierungen mit Gesetzgebungs- und Vollziehungshoheit;

4.   Baldige freie Wahlen auf Bundes- und Landesebene.

Die Wahlen auf Bundesebene wurden für den 25. November 1945 anberaumt. Sie sollten gravierende Bedeutung für die weitere Entwicklung Österreichs haben. Das Ergebnis dieser Wahlen zum Nationalrat ist bekannt: Die ÖVP erzielte 85, die SPÖ 76 und die KPÖ nur 4 Mandate. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die sowjetische Besatzungsmacht der Anberaumung dieser Wahlen nicht zugestimmt hätte, wäre dieses Wahlresultat für sie voraussehbar gewesen.

Man hatte es bei der Länderkonferenz auch mit der Konfrontation eines nicht allgemein anerkannten Einheitsstaates mit ebenfalls nicht allgemein anerkannten föderalistischen Strukturen zu tun. Wir wissen, dass es unterschiedliche Bundesstaatstheorien und auch sehr verschiedene Deutungen der verfassungsrechtlichen Vorgänge in den Jahren 1918 bis 1920 und 1945 gab und gibt. Jenseits aller rechtlicher Qualifikationen ist aber eines klar: Im September 1945 wurde Realpolitik im besten Sinn des Wortes gemacht und im Bereich des Tatsächlichen ein neuer Bund geschlossen, der eine der wesentlichsten Grundlagen für die Existenz einer ungeteilten Republik Österreich bildete.

Der nach Kriegsende entwickelte Wille zur Zusammenarbeit und die Kompromissbereitschaft der politischen Partner im Umgang miteinander  war allerdings nicht unbegrenzt. Je mehr sich die Beseitigung der Trümmer und Ruinen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges ihrem Abschluss näherte, umso mehr lebten auch heftige Auseinandersetzungen zwischen den politischen Parteien wieder auf. Dies galt vor allem für die Periode nach dem erfolgreichen Abschluss des Staatsvertrages.

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war und ist aus vielen Gründen richtig und wichtig. Aber er hat das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Österreich offensichtlich nicht einfacher gemacht. Der Einbau einer vierten Entscheidungsebene über der Gemeinde-, Länder- und Bundesebene hat zur Folge, dass daraus durchaus unterschiedliche Konsequenzen gezogen werden. Auf der einen Seite steht der Standpunkt, dass zwischen der kleinsten und bürgernähesten Entscheidungsebene, nämlich der Gemeinde, und der neuen europäischen Entscheidungsebene nicht zwei weitere Ebenen im bisherigen Umfang und mit der bisherigen Aufgabenverteilung notwendig sind.  Auf der anderen Seite steht der entgegengesetzte Standpunkt, dass angesichts einer supranationalen europäischen Entscheidungs- und Einflussebene das Subsidiaritätsprinzip innerhalb Österreichs eine noch größere Rolle spielen sollte, was sich auch in der Aufgabenverteilung auswirken müsse.

 Es ist offensichtlich, dass keine der beiden Auffassungen sich in relevantem Umfang durchsetzen kann. Dabei sollte es aber nicht um ein Match „Bund gegen Länder“, sondern um die Frage gehen, auf welche Weise die Verwaltung und Gesetzgebung in Österreich knapp vor dem 100. Geburtstag der Österreichischen Bundesverfassung am sinnvollsten und am kostengünstigsten organisiert werden kann.

 

Informationen zu Heinz Fischer



Heinz FischerDr. Heinz Fischer ist Bundespräsident der Republik Österreich. Photo: Simonis Wien

heinz.fischer@hofburg.at

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