Eine Professur mit Schwerpunkt Recht des ländlichen Raums
von Roland Norer, 14.04.2017Das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie alle Rechtsmaterien, die sich mit Raum, Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung umschreiben lassen, bilden die Schwerpunkte der Professur für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums, die der Unterzeichnete an der Universität Luzern ausübt. In den ländlichen Räumen finden in den letzten Jahrzehnten sowohl in Europa als auch weltweit dramatische Veränderungen statt. Vielfältige Nutzerinteressen von Nahrungsmittelproduktion und Nutzung natürlicher Ressourcen bis hin zu ökologischem Ausgleich und Biodiversität prallen aufeinander. Hinzu kommen in immer enger werdenden Räumen die Ausweitung von öffentlichen Infrastrukturen, Industrie- und Gewerbezonen als auch des Anspruchs auf Erhalt und Nutzung von Erholungsraum.
Forschung zum Recht des ländlichen Raums
Unter den oben erwähnten Vorzeichen widmen sich die Mitarbeitenden der Professur schwerpunktmässig unter anderem folgenden Rechtsgebieten: Agrarwirtschaftsrecht; Recht der Struktur- und Regionalpolitik; Lebensmittelrecht; Tierschutz-, Tierhaltungs- und Tierzuchtrecht; Gentechnikrecht; Bäuerliches Boden- und Pachtrecht; Waldrecht; Gewässerschutzrecht; Natur- und Heimatschutzrecht; Bodenschutzrecht; alternative Energien und nachwachsende Rohstoffe; Recht des Naturgefahrenmanagements; Recht im alpinen Raum. Dabei blicken sie einerseits über die Staatsgrenzen hinaus, wenn es sich beispielsweise um Rechtsfragen im WTO- und EU-Recht oder in internationalen Umweltabkommen wie der Biodiversitätskonvention handelt, beschäftigen sich andererseits auch mit Fragestellungen auf Kantons- oder Gemeindeebene, wenn es um konkrete Bauprojekte wie Zweitwohnungen oder Naturgefahrenschutzbauten geht. Die Themen werden insbesondere in Form von Forschungsprojekten, Tagungsbeiträgen oder Dissertationen bearbeitet. Die interdisziplinäre Ausrichtung ermöglicht bereichernde Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis auch anderer, vornehmlich naturwissenschaftlich-technischer Bereiche.
Aktuelle Projekte
Zahlreiche einschlägige Aktivitäten konnten so – teils in enger Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung und ausgesuchten kantonalen Behörden – verwirklicht werden. Gegenwärtig steht das vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderte Projekt zum Naturgefahrenrecht, das juristisches Neuland betritt, vor dem Abschluss. Erstmals wird hier der Versuch unternommen, die wichtigsten Rechtsfragen rund um das in der Schweiz praktizierte integrale Risikomanagement aufzugreifen. Dabei stellen sich spannende Fragen, exemplarisch etwa nach der Grenze der staatlichen Schutzpflicht, seine Bürger vor Naturgefahren wirksam zu schützen, zum Beispiel durch Errichtung von Schutzbauten, Warneinrichtungen oder gar Absiedlungen. Weiter wird derzeit die erste Kommentierung des Landwirtschaftsgesetzes des Bundes erarbeitet. Dieses bildet die unverzichtbare Grundlage für die schweizerische Agrar- und Lebensmittelwirtschaft. Ein dritter aktueller Schwerpunkt liegt im quantitativen Bodenschutz, insbesondere beim Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen im Zeichen der aktuellen Diskussionen um Kulturlandverlust und Ernährungssouveränität.
Schwerpunkte in der Lehre
Korrespondierend bietet Roland Norer Lehrveranstaltungen für Bachelor- und Masterstudierende an, so zur Einführung in die Rechtswissenschaft, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Planungs- und Baurecht, Umweltrecht sowie zum Agrarrecht. Hinzu kommen wechselnde Seminare zu aktuellen Rechtsfragen aus den Schwerpunkten der Professur. Insbesondere bei der Abfassung von Seminar- und Masterarbeiten sind die Studierenden eingeladen, sich wissenschaftlich mit ihren selbst gewählten Themen zu beschäftigen.
Im Bereich der Weiterbildung wird der Zertifikatslehrgang CAS Agrarrecht angeboten, der sich an Juristinnen, Agrarökonomen und andere Interessierte richtet, die mit Rechtsfragen im Bereich Landwirtschaft und Umwelt konfrontiert sind.
Vom Elfenbeinturm in den ländlichen Raum
Überdies geben zahlreiche von der Professur organisierte Tagungen und Veranstaltungen Gelegenheit, die einschlägige Forschung und Praxis mit einem breiten Fachpublikum zu diskutieren und weiterzuentwickeln. So vertiefen beispielsweise die im Zweijahresrhythmus stattfindenden Luzerner Agrarrechtstage aktuelle Fragen aus dem landwirtschaftsrechtlichen Bereich, die jährliche Waldrechtstagung thematisiert forstrechtliche Problemstellungen und weitere Veranstaltungen widmen sich dem Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
Informationen zu Roland Norer
Roland Norer studierte Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Als stellvertretender Leiter der Abteilung Recht der ländlichen Entwicklung war er von 1994 bis 2008 im BMLFUW tätig. 2005 habilitierte er sich an der Universität für Bodenkultur Wien mit einer Arbeit zu den Problemstellungen im Recht des ländlichen Raums. An der Universität Luzern ist er seit 2007 tätig, zunächst als ausserordentlicher, seit 2015 als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums.
Roland.Norer@unilu.ch
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