Korsika – Zentralstaat Frankreich gibt Autonomie
von Andreas Pehr, 07.05.2024Frankreich ist ein zentralistischer Staat und die Macht besonders stark auf das politische Zentrum Paris ausgerichtet. Meist gilt Frankreich als der unitarische Nationalstaat schlecht hin, denn seit Jahrhunderten ist der Zentralismus das staatsorganisatorische Leitprinzip Frankreichs und wurde folglich auch Teil der französischen Identität und des Selbstverständnisses. Regionen und Gemeinden haben dementsprechend nur begrenzte Kompetenzen und diese wenigen sind grundsätzlich exekutiver Natur. Deshalb ist es umso bemerkenswerter, dass nun Korsika eine Autonomie bekommen könnte.
Die ersten Gespräche dazu begannen bereits im Jahr 2022 nach Ausschreitungen und Unruhen rund um den Tod des bekannten korsischen Separatisten Yvan Colonna im Gefängnis von Arles. Jahrzehntelang kämpften korsische Separatisten für mehr Eigenständigkeit und griffen dabei zu Gewalt. Zwar legte die „Korsische Nationale Befreiungsfront“ (FLNC) 2014 vorübergehend die Waffen nieder, nichtsdestotrotz kam es jüngst wieder zu Anschlägen. Parallel dazu gewannen in den letzten 20 Jahren korsische Nationalisten große politische Bedeutung und stellen gegenwärtig die Mehrheit im Regionalparlament. Sie fordern einen Autonomiestatus, manche sogar die Unabhängigkeit. Die Frage zu Korsika hat sich für Frankreich also wieder sehr zugespitzt.
Eine breitere korsische Unabhängigkeitsbewegung entstand bereits in den 1960ern, als Franzosen und Französinnen, die seit Generationen in Algerien lebten (die sogenannten Pieds-Noirs), nach der Unabhängigkeit Algeriens gezwungen wurden, das Land zu verlassen und sich auf Korsika niederzulassen. Mittlerweile ist Korsika zudem ein sehr beliebtes Urlaubsziel geworden, mit der Wirkung, dass viele Zweit- oder Ferienwohnsitze auf der Insel erworben wurden und werden. Die Immobilienpreise und Mieten steigen daher seit Langem stark. Gleichzeitig ist die Mittelmeerinsel im Vergleich zu anderen französischen Regionen wirtschaftlich im Hintertreffen und weist überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenzahlen auf. Das Leben auf Korsika ist also für viele Korsen und Korsinnen finanziell äußerst schwierig, was den Unmut anschwellen lässt. Die jüngsten Anschläge galten in diesem Zusammenhang Zweitwohnsitzen von Festlandfranzosen.
Die korsischen Nationalisten greifen diese Themen auf und fordern ein Ende der Immobilienspekulation, eine generell stärkere Wirtschaftsförderung für die Insel und die Unterstützung der korsischen Sprache. Korsika verfügt allerdings schon jetzt über Privilegien, die andere Regionen in Frankreich nicht haben. So zahlen die Korsen und Korsinnen aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten unter anderem eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Getränke und Benzin. In den Primarstufen ist die korsische Sprache ein Pflichtfach. Auch der französische Staat selbst ist als Arbeitgeber bedeutsam, da ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung in der öffentlichen Verwaltung angestellt ist. Aus administrativer Sicht nimmt Korsika unter den verschiedenen Gebietskörperschaften der Republik ebenfalls einen Sonderstatus ein. Seit 2018 wird der Begriff «korsische Gebietskörperschaft» anstelle des neutralen Begriffs «territoriale Gebietskörperschaft» verwendet, um den besonderen Verwaltungsstatus Korsikas hervorzuheben. Es gewährt Korsika ein eigenes Beratungsorgan – die korsische Versammlung, die durch allgemeines Wahlrecht gewählt wird, sowie einen Exekutivrat. Diese korsische Versammlung kann auf Vorschlag des Exekutivrats über den Bau neuer Wohnungen und die Verteilung der vom französischen Staat gewährten Finanzhilfen entscheiden. Sie kann jedoch keine eigenen Gesetze erlassen, wodurch der Sonderstatus mit überschaubaren praktischen Konsequenzen verbunden ist.
Die meisten Bürger und Bürgerinnen möchten jedoch stärker für sich selbst verantwortlich sein und Fragen, die sie konkret betreffen, auch vor Ort beantworten. Die problematische soziale Lage sowie die historische und kulturelle Komponente fungieren dabei als Antriebsfeder für mehr korsische Selbstbestimmung. Und eine korsische Selbstbestimmung soll nun kommen. Am 28. September 2023 erklärte Präsident Macron: „Um Korsika richtig in Frankreich zu verankern, seine Einzigartigkeit anzuerkennen und seine Besonderheit als mediterrane Insel, müssen wir Korsika in unserer Verfassung festschreiben“ und stellte damit der Mittelmeerinsel eine Autonomie in Aussicht. Er betonte zugleich, dass es um eine Autonomie in der Republik gehe – nicht gegen und nicht ohne den französischen Staat.
Die Frage ist nun, wie die korsische Autonomie aussehen soll. Wichtig für die Korsen und Korsinnen ist die Übertragung von legislativen Kompetenzen, die Garantie von finanzieller und fiskaler Autonomie sowie der Schutz vor Aufkauf von Boden durch Auswärtige. Die offizielle Ausgangsposition des neuen Autonomiestatus sieht grundsätzlich auch vor, dass die korsische Politik Gesetze aus Paris anpassen und eigene Vorschriften bestimmen können soll, ohne dass diese erneut vom französischen Parlament abgesegnet werden müssen. Klar scheint auch zu sein, dass Korsisch nicht die zweite Amtssprache wird. Allerdings soll die korsische Gemeinschaft über die Anerkennung eines verstärkten Bilingualismus in Schulen und in der Öffentlichkeit gefördert werden. Momentan laufen die Ausarbeitung und die Verhandlungen zwischen Frankreich und Korsika sowie zwischen den verschiedensten politischen Parteien auf Hochtouren, und so ist wenig mehr bekannt und vieles im Konkreten noch offen.
Frankreich kann jedoch auf verschiedene eigene Ansätze zurückgreifen, wenn es um Vorlagen für das korsische Autonomiestatut geht. Neukaledonien im Südpazifik zum Beispiel ist eine Überseegemeinschaft mit besonderem/eigenem Status (collectivité sui generis). Der bemerkenswerteste Aspekt der Autonomie Neukaledoniens ist die lange Liste der Gesetzgebungsbefugnisse, die dem neukaledonischen Kongress übertragen wurden, und die dadurch nahezu vollständige Souveränität. So kann der Kongress unter anderem Steuergesetze verabschieden, Regeln für das Sozialversicherungsrecht festlegen oder den neukaledonischen Präsidenten ermächtigen, Vereinbarungen mit einem oder mehreren Staaten auszuhandeln. Ausgenommen von den eigenen Gesetzgebungsbefugnissen sind die Bereiche Verteidigung, Sicherheit, Justiz und Währungspolitik, die weiterhin beim französischen Staat verbleiben.
Eine abgeschwächte Alternative für Korsika wäre die Gewährung eines autonomen Status ähnlich dem der französischen Überseegebiete. Damit verbunden wäre ein höherer Grad der Selbstverwaltung und die korsische Versammlung hätte zudem die Befugnis, in bestimmten Bereichen ihre eigenen Gesetze zu erlassen. Eine solche Lösung könnte in Form einer «Befugnis zur Anpassung» französischer Gesetze an korsische Besonderheiten erfolgen.
Jedoch ist nicht nur die Ausarbeitung des neuen Autonomiestatuts heikel, sondern auch die juristische und politische Realisierung. So könnten insbesondere konservative Parlamentarier versuchen, ein altes Verfassungsprinzip zu reaktivieren, und sich im Verfassungsänderungsprozess auf den rechtlichen Grundsatz der Unteilbarkeit der Republik berufen. Neben den Autonomiebestrebungen Korsikas gibt es Befürchtungen, dass andere Regionen, wie u.a. die Überseegebiete, Ähnliches fordern könnten. Allerdings muss erwähnt werden, dass die französische Verfassung bisher immer ein gewisses Maß an Teilbarkeit und Dezentralisierung toleriert hat.
Dazu kommt die politische Ebene: Die französische Verfassungsreform für die Autonomie Korsikas muss von der Nationalversammlung und vom Senat akzeptiert werden und schlussendlich mit einer Dreifünftelmehrheit in der Sitzung der beiden Kammern (Kongress) oder über eine Volksabstimmung mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Zudem ist auf Korsika noch ein Referendum geplant, um dem Autonomievorschlag endgültig grünes Licht zu geben. Die politische Hürde dabei ist, dass Macrons Partei weder im Senat noch in der Nationalversammlung über eine absolute Mehrheit verfügt. Während seine Partei Renaissance in der Nationalversammlung zwar eine relative Mehrheit innehat, verfügen die konservativen Les Républicains über eine relative Mehrheit im Senat. Da letztere, wie bereits angemerkt, im Allgemeinen den Zentralismus und die Einheit der Republik befürworten, werden die Abgeordneten der Republikaner wahrscheinlich jede Verfassungsänderung ablehnen, die Korsika mehr Autonomie gewährt.
Es bleibt also spannend, wie der Entwurf des Autonomiestatuts im Detail ausschauen und ob dieser politisch umsetzbar sein wird. Der Fahrplan ist klar – bis zum 14. Juli sollten die Nägel gesetzt sein, wenn der französische Präsident seine jährliche Ansprache zu Verfassung und Institutionen hält. Sicher ist, dass ein Autonomiestatut für Korsika – eine Region, die insbesondere als Teil von France métropolitaine (dt. Metropolitan-Frankreich) gilt – einem echten Paradigmenwechsel gleichkommen würde. Denn bisher hat keine französische Region auf dem europäischen Kontinent einen autonomen Gesetzgebungsstatus erhalten, weder eine Insel noch eine Region auf dem Festland.
Informationen zu Andreas Pehr
Andreas Pehr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Föderalismus in Innsbruck, Projektleiter an der Universität Innsbruck und PhD-Student an der EURAC Bozen/Bolzano. Er beschäftigt sich primär mit der quantitativen Föderalismusforschung und lehrt unter anderem zum politischen System Österreichs.
Andreas.Pehr@eurac.edu
Zur Übersicht