Stände und landesfürstliche Herrschaft in Tirol, 1756–1790

von Mag. Dr. Julian Lahner, 15.06.2021

Frühneuzeitliche Länder waren in der Regel durch eine dualistische Herrschaftsordnung bestehend aus Landesherrn und Ständen gekennzeichnet. Das traf auch für Tirol in der Frühen Neuzeit zu: Der Landesfürst herrschte in einer auf Kooperation angewiesenen, konfliktreichen Wechselbeziehung mit den vier Landständen (Klerus, Herren- und Ritterstand, Städte und Märkte, Bauern) über das österreichische Erbland. Anders als die landesfürstlichen Behörden reichte der Verwaltungsapparat der Landstände bis an die kommunale Ebene und an die Grundherrschaften, weshalb sie bis 1848 für die Landesherren die Grundsteuer eintrieben. Die autonomen Verwaltungsstrukturen sicherten den Ständen die regionale Mitherrschaft über Jahrhunderte. Dem wollte die Wiener Regierung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein Ende bereiten und sich die ständische Verwaltung einverleiben. Die Historiographie tradiert z.T. bis heute die These, dass die Stände von den aufgeklärten Verwaltungsreformen bedroht wurden und schließlich aufgehört hatten zu existieren. In meiner Dissertation habe ich diese Behauptung deutlich widerlegt, indem ich detailliert die Entwicklungsgeschichte der ständischen Verwaltung von 1756 als Startpunkt der staatlichen Integrationsmaßnahmen bis zum Offenen Tiroler Landtag von 1790 skizziert habe. Der Offene Landtag kann als das letzte große landesfürstliche Eingeständnis der Mitherrschaft an die Landstände gedeutet werden. Ohne sie war eben keine stabile Regierung möglich. An der Spitze der ständischen Hierarchie stand der Inhaber des Landeshauptmannamtes, über das ich im Folgenden einige grundlegende Aspekte aus meiner Studie vorstellen werde.

Maria Theresia (*1717, reg. 1740–1780) brach 1774 mit dem seit Jahrhunderten praktiziertem Ernennungsverfahren für Landeshauptleute und berief keinen Tiroler Adeligen zum Landeshauptmann. Stattdessen übertrug sie das höchste ständische Amt einem „Ausländer“, dem amtierenden Gouverneur der Innsbrucker Landesregierung Johann Gottfried Grafen von Heister (1718–1800). Beides, die Übertragung des Landeshauptmannamtes auf einen Kärntner und dessen Vereinigung mit dem Gouverneursposten, stellte für die Landstände eine Zäsur dar; erstmals spürten sie an der eigenen Spitze das Vordringen der Staatsmacht. Die Absicht der österreichischen Monarchin war eindeutig: Ein objektiver und unvoreingenommener Stelleninhaber als Chef der Stände, der zugleich der landesfürstlichen Regierung vorstand und verpflichtet war, sollte die Reorganisation und Einbindung der ständischen Verwaltung in den landesherrlichen Behördenapparat einleiten und vorantreiben. Johann Gottfried Graf von Heister allerdings war korrupt und wurde bereits nach wenigen Jahren ein Lakai der einflussreichen Bozner Kaufherren, die ebenso die Landstände als Kooperationspartner gegen die landesfürstliche Herrschaft instrumentalisiert hatten und von den ständischen Behörden maßgeblich profitierten. Die Veränderungen an der ständischen Verwaltung blieben daher unter der Regierung Heisters, die 1786 mit dem Verdacht der Korruption abrupt endete, rein kosmetischer Natur.

Auf Landeshauptmann Heister folgte der Steirer Wenzel Kajetan Graf von Sauer (1742–1799), der die aufgeklärten Ideale Josephs II. (*1741, reg. 1780–1790) vollkommen teilte und die landständische Verwaltung zielstrebig neugestaltete. Die Landstände verloren durch die Reorganisation der ständischen Behörden schnell an Einfluss und machten die Person Sauers zu ihrem persönlichen Feindbild, wobei die Landesgeschichte diese negativ konnotierte Darstellungsweise Sauers adaptiert hat. Der den Ständen schließlich unterlegene Landeshauptmann musste 1790 das Erbland Tirol verlassen. Krieg und Revolution begünstigten und festigten die politische Stellung der Landstände wieder, sodass Leopold II. (*1747, reg. 1790–1792) auf dem Offenen Tiroler Landtag von 1790, der erste seiner Art nach 69 Jahren, ein enormes Zugeständnis machen musste: das Recht der Landeshauptmannwahl wurde vom Landesherrn auf die Landstände übertragen. Erstmalig in der Landesgeschichte wurde nun ein Landeshauptmann gewählt, wobei dieser wieder Tiroler sein musste.

Am beschriebenen Beispiel des Landeshauptmannamtes ist erkennbar, wie sehr die Landespolitik in der Frühen Neuzeit einem stetigen Machtringen zwischen Ständen und landesfürstlicher Herrschaft gleichkam.

Informationen zu Mag. Dr. Julian Lahner



Mag. Dr. Julian LahnerMag. Dr. Julian Lahner absolvierte das Doktoratsstudium der Philosophie im Kerngebiet der Geschichte der Frühen Neuzeit und ist derzeit Freier Historiker und Lehrer in den Fächern Geschichte und Philosophie am Realgymnasium von Bozen. Seine Dissertation wurde mit dem Föderalismus-Preis 2021 ausgezeichnet.

julian.lahner@outlook.com

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