Vorarlberger Positionspapier zur Reform der Sozialversicherungen

von Institut für Föderalismus, Eigenblog, 07.05.2018

Basierend auf einem Gutachten des Direktors des Instituts für Föderalismus, Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger, haben Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer (Gesundheitsbetriebe) und Ärztekammer  Vorarlberg ein Positionspapier zur Reform der Sozialversicherungen bzw. zur Funktion der neun Gebietskrankenkassen vorgelegt, das wir unseren Leserinnen und Lesern aufgrund der österreichweiten Bedeutung zur Kenntnis bringen:

Funktion der neun Gebietskrankenkassen

Reform der Sozialversicherungen

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger zu fünf Trägern vorgesehen. Die Krankenversicherung soll durch eine einzige Krankenkasse mit Regionalstellen erfolgen. Über die Aufgaben und die Eigenständigkeit der Regionalstellen gibt es noch keine offiziellen Bekanntmachungen.

Nach den vorliegenden Informationen würde die derzeit bestehende Eigenständigkeit der Gebietskrankenkassen stark beschnitten. Die daraus resultierende Gefahr besteht darin, dass der Regionalstelle zentrale Vorgaben gemacht werden, die nicht mehr auf die regionale Versorgungsstruktur mit ärztlichen Dienstleistungen im Land abgestimmt ist. Mit anderen Worten: Es besteht nicht nur die Gefahr, dass die Rücklagen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse in einem zentralen Budget der Krankenkassen aufgehen, sondern vor allem und in erster Linie, dass der bisherige Standard der Gesundheitsversorgung in Vorarlberg deutlich gesenkt wird. Damit würden die Vorarlberger Versicherten für ihre Beiträge im Ergebnis weniger Leistungen erhalten als dies derzeit der Fall ist.

Forderungen zur Reform der Sozialversicherungen

Grundsätzlich muss eine Reform der Sozialversicherung aus unserer Sicht folgenden Zielen entsprechen:

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