Föderalismus Info - der Newsletter des Föderalismus Instituts

Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Geschehnisse rund um das Thema Föderalismus. Mit unserem Newsletter "Föderalismus-Info" erhalten Sie ca. alle zwei Monate interessante Berichte mit Bezug zum Themenbereich Föderalismus.


24.09.2023

Föderalismus Info 04/2023

Die vom Institut für Föderalismus organisierte Veranstaltung findet am 30. November 2023 im Chiemseehof in Salzburg statt und beleuchtet die Rolle des



Die Umsetzung der Energiewende im Föderalismus ist eine der vordringlichsten, aber auch herausforderndsten Aufgaben, mit denen sich die Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden aktuell konfrontiert sehen. Die vom Institut für Föderalismus organisierte Veranstaltung will veranschaulichen, welche Rolle der Föderalismus darin spielt und wie er dazu beitragen kann, die Umstellung in Erneuerbare Energien zu beschleunigen.

Die Veranstaltung findet am 30. November 2023 im Chiemseehof in Salzburg (5010 Salzburg, Chiemseehof) statt.

Um eine Anmeldung per E-Mail bis 23. November 2023 an andrea.schafferer@foederalismus.at wird gebeten.

Das Veranstaltungsprogramm und weitere Informationen sind unter https://www.foederalismus.at/de/foederalismus/veranstaltungen/ zu finden.

In Band Nr. 46 der FÖDOK-Reihe des Instituts für Föderalismus setzen sich Peter Bußjäger und Julia Oberdanner mit den Änderungen der Kompetenzverteilu



In ihrem Werk gehen der Autor und die Autorin dabei der Frage auf den Grund, wie sich die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern seit 1925 verändert hat, und ob der vielfach geäußerte Befund, wonach der Bund im Laufe der Jahre immer mehr Kompetenzen an sich gezogen hat, auch tatsächlich zutreffend ist.

Peter Bußjäger/Julia Oberdanner, Änderungen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern 1925–2022, FÖDOK 46, Institut für Föderalismus, 2023, 5,00 Euro (Printversion) oder online kostenlos abrufbar unter https://www.foederalismus.at/de/publikationen/.

Innsbruck und Bozen sind auch im Jahr 2024 wieder die Schauplätze für die „Winter School on Federalism and Governance“. Die Veranstaltung steht in der kommenden Ausgabe der Winter School unter dem Motto „Federalism and Sustainability“.



Das EURAC Research Center organisiert in Kooperation mit der Universität Innsbruck auch im Jahr 2024 die „Winter School on Federalism and Governance“, die in der ersten Woche traditionell in Innsbruck und in der zweiten Woche in Bozen stattfinden wird (5. Februar 2024 – 16. Februar 2024). Die diesjährige Tagung beschäftigt sich mit dem Thema „Federalism and Sustainability“. Die Teilnehmer*innen der Tagung, darunter junge Forscher*innen und Akademiker*innen aus aller Herren Länder, dürfen sich auf spannende Vorträge und Diskussionen einstellen.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Oktober 2023 online möglich. Nähere Infos zur Veranstaltung, insbesondere zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, können der Website https://winterschool.eurac.edu/ entnommen werden.

Daneben besteht 2024 erstmals für einen Alumnus oder eine Alumna einer vorangegangenen Winter School die Möglichkeit, einen Vortrag im Rahmen der Winter School zum diesjährigen Tagungsthema zu halten. Weitere Informationen dazu und der Call for Presentations sind ebenfalls unter https://winterschool.eurac.edu/ zu finden.

Bislang besteht eine Ermächtigung der Länder zur Regelung der Kosten von Waldbrandbekämpfungen. Durch eine Änderung des Forstgesetzes soll zukünftig ein bundeseinheitliches System greifen. Seitens der Länder und Gemeinden gibt es zahlreiche Kritikpunkte, die den neu geregelten Kostenersatz betreffen. Aus föderaler Sicht würde die neue Regelung in Teilbereichen zwar eine Vereinfachung bringen, aber zu einer Überwälzung der Kosten auf die Länder und Gemeinden führen – obwohl diese grundsätzlich der Bund zu tragen hat.



Durch einen neuen § 41a Forstgesetz soll der Kostenersatz für die Waldbrandbekämpfung künftig nach einem bundeseinheitlichen System geregelt werden.[1] Die bisherige Ermächtigung der Länder zur Regelung der Tragung der Kosten der Waldbrandbekämpfung würde damit entfallen. Der geplante Paradigmenwechsel wird im Wesentlichen damit begründet, dass die einzelfallbezogene Abwicklung des Kostenersatzes zu aufwändig sei und ein einheitliches System mit näher geregelten Pauschaltarifen (nach Art und Ausmaß eines Brandes) verwaltungsökonomisch sinnvoller wäre.[2]

In ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf haben die Länder zwar die Vereinfachung des Kostenersatzes grundsätzlich begrüßt, überwiegend allerdings auch darauf hingewiesen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung zu einer Überwälzung der gemäß § 2 F-VG 1948 grundsätzlich vom Bund zu tragenden Waldbrandbekämpfungskosten auf Länder und Gemeinden führen würde.[3] Die im Entwurf einer Waldbrand-Pauschaltarifverordnung vorgesehenen Pauschaltarife für die Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren seien zu niedrig angesetzt und würden neben der Kostentragungsregel des § 2 F-VG 1948 wohl auch der Judikatur des VfGH, wonach der Bund der zuständigen Gemeinde sämtliche durch eine Waldbrandbekämpfung verursachten Kosten für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr einschließlich der Verpflegungskosten sowie für Schäden an deren Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen zu ersetzen hat, widersprechen. Die Pauschaltarife wären dabei in einer Höhe festzulegen und jährlich zu valorisieren, sodass im Ergebnis in einer Durchschnittsbetrachtung alle anfallenden Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren abgedeckt werden müssten. Dies sei umso wichtiger, als auch ausweislich der Erläuternden Bemerkungen zukünftig von einer erhöhten Anzahl von Waldbränden auszugehen ist.[4]

Konkret soll lediglich bei Extrembränden (ab 30 Hektar) der tatsächlich damit verbundene Aufwand ersetzt werden. Bei allen übrigen Brandereignissen (je nach betroffener Fläche erfolgt eine Einteilung in Klein-, Mittel- oder Großbrände) würden die Kosten durch einen Pauschaltarif ersetzt werden. Die Länder monieren in ihren Stellungnahmen im Wesentlichen, dass die vorgenommene Abgrenzung zwischen Großbränden und Extrembränden nicht nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Pauschaltarife bei einem Großbrand unsachlich sei. Darüber hinaus dürfe nicht die veraltete Tarifordnung 2017 des Bundesfeuerwehrverbandes – eines privatrechtlich organisierten Rechtsträgers, auf den der Bund keine Ingerenzmöglichkeiten hat – als Grundlage für die Kosten, sondern jene aus dem Jahr 2023, herangezogen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den (geplanten) Ersatz der Kosten für Löschflüge mit Hubschraubern, damit zusammenhängendem Personal sowie der Tätigkeiten der Bergrettung im Brandfall. Gemäß § 41a Abs. 6 des Entwurfs soll bei nach den landesrechtlichen Bestimmungen behördlich angeforderten Dienst- und Sachleistungen ein Anspruch der Verpflichteten auf Entschädigung durch den Bund bestehen. Angesichts des Zeitfaktors, dem im Rahmen der Bekämpfung eines Waldbrandes besondere Bedeutung zur Schadensminimierung zukommt, wird – richtigerweise – seitens der Länder gefordert, in der vorgesehenen Regelung klarzustellen, dass eine Anforderung einer Sach- und Dienstleistung auch in Form einer (nicht-hoheitlich verfügten) Beauftragung durch das landesgesetzlich zuständige Organ der Behörde erfolgen kann, um die Entschädigungspflicht des Bundes nach dieser Bestimmung auszulösen.

Zudem ging die Gemeinde in Bezug auf die angeforderten Sach- und Dienstleistungen bislang in Vorleistung. Mit der neuen Regelung in § 41a Abs 6 müsste jedoch der Verpflichtete (Hubschrauberunternehmen etc.) selbst seine Kosten beim zuständigen Bundesministerium geltend machen. Dadurch verschlechtere sich die Position privater, im Rahmen der Waldbrandbekämpfung allerdings äußerst wichtiger Partner und es bestehe die begründete Gefahr, dass im Bedarfsfall kein ausreichendes Angebot an Hubschraubern zur Bekämpfung von Waldbränden zur Verfügung steht, insbesondere dann, wenn die Abrechnung mit dem Bund mit deutlichen Abschlägen erfolgen sollte. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Assistenzleistung des Bundesheeres gemäß § 2 Abs 1 lit c Wehrgesetz 2001 nur als „ultima ratio“ erfolgen soll, also erst, wenn mit den eigenen Mitteln oder unter Heranziehung privater Dienstleistungsunternehmen nicht das Auslangen gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass eine Kostenersparnis – etwa seitens einer Gemeinde oder des Landes - keinen Grund für eine Assistenzanforderung darstellt.[5] Bereits derzeit übernimmt der Bund nur einen Teil der Kosten von Löschwasserflügen.


Föderalismus Check 3 von 10

Dass der Bund die Kosten der Waldbrandbekämpfung auf Länder und Gemeinden überwälzen will, ist aus föderaler Sicht bedenklich.


[1] 282/ME XXVII. GP, 1 f und EB zu 282/ME XXVII. GP, 3 ff.

[2] EB zu 282/ME XXVII. GP, 3 ff.

[3] Vgl Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, 16/SN-282/ME vom 07.08.2023, 2 f und 6 ff; Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung, 32/SN-282/ME vom 11.08.2023, 1 ff; Stellungnahme des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, 26/SN-282/ME vom 10.08.2023, 3 f; Stellungnahme des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung 21/SN-282/ME vom 09.08.2023, 2 ff; Stellungnahme des Landes Salzburg, 40/SN-282/ME vom 29.08.2023, 2 ff.

[4] EB zu 282/ME XXVII. GP, 3.

[5] Darauf hinweisend die Stellungnahme des Landes Salzburg, 40/SN-282/ME vom 29.08.2023, 3.

Aktuell befinden sich die Finanzausgleichsverhandlungen auf der Zielgeraden. Es diesen geht es allerdings nicht – wie fälschlicherweise immer wieder berichtet – darum, dass der Bund einen Teil „seines“ Geldes an die Länder und Gemeinden abgibt. Vielmehr handelt es sich um Steuermittel des Staates, die gerecht zu verteilen sind. Dabei sind besonders die steigenden Kosten der Länder im Gesundheits- und Pflegebereich zu berücksichtigen. Die im Zuge der Verhandlungen erhobene Forderung nach Reformen in den Ländern lenkt davon ab, dass diese selbstverständlich auch auf Ebene des Bundes nötig sind. Der vom Finanzminister vorgeschlagene Zukunftsfonds ist indes zu begrüßen, sofern die Zielvorgaben einvernehmlich ausgearbeitet werden.



Die Finanzausgleichsverhandlungen befinden sich aktuell in der entscheidenden Phase, was mitunter am etwas gereizteren Ton der Verhandlungspartner, dem Finanzminister, der Landeshauptleute sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Gemeindebunds sichtbar wird.

Entgegen der von vielen Medien verbreiteten Sichtweise gibt der Bund beim Finanzausgleich nicht Teile „seines“ Geldes an die Länder ab. Es handelt sich vielmehr um Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die vom Bund im Wege verschiedener Steuern, wie etwa der Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer, eingehoben werden. Diese Steuern bilden die gesamten Staatseinnahmen, die schließlich im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werden.[1] Die Bundesverfassung verlangt, dass diese Verteilung so zu erfolgen hat, dass jede staatliche Ebene ihre Aufgaben erfüllen kann. Eine gerechte Verteilung liegt nach der Judikatur des VfGH dann vor, wenn ihr Verhandlungen vorausgehen, im Rahmen derer die Beteiligten ihre Wünsche und Forderungen äußern können, und im Rahmen derer schließlich eine Einigung aller Verhandlungspartner erzielt wird.

Der erfolgreiche Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen wäre aus Sicht der Länder und Gemeinden insbesondere deshalb erforderlich, weil sich diese Ebenen primär im Gesundheits- und Pflegebereich mit ständig steigenden Kosten konfrontiert sehen. Daneben besteht in den Bereichen Klimaschutz (öffentlicher Personennahverkehr), im Bau- und Raumordnungsrecht oder der Wohnbauförderung ein notwendiger Finanzierungsbedarf.

Im Zuge der Verhandlungen werden allerdings vonseiten des Bundes als Gegenzug für mehr Finanzmittel immer wieder Forderungen nach Reformen in den Ländern laut – zuletzt etwa von Gesundheitsminister Johannes Rauch, der eine strukturelle Reform des Gesundheitswesens in den Bundesländern anstrebt.[2] Derartige Forderungen machen die Länder nicht nur zu Befehlsempfängern des Bundes, sondern verschleiern zudem, dass gerade auch im Bundesbereich Reformen dringend notwendig wären. Dies gilt insbesondere im von Minister Rauch angesprochenen Gesundheitswesen, wo die Länder zwar für den Spitalsbereich zuständig sind, der Bund aber für die niedergelassenen Ärzte und die Sozialversicherung verantwortlich ist.

Prinzipiell positiv zu bewerten ist der von Finanzminister Magnus Brunner geäußerte Vorschlag eines Zukunftsfonds, über den zusätzliche Mittel in die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen und Klima/Umwelt fließen sollen, wenn die Länder definierte und messbare Ziele in diesen Bereichen erreichen.[3] Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass die Zielvorgaben gemeinsam ausgearbeitet werden und den Ländern ein entsprechender Ermessensspielraum verbleibt.

Dem im Rahmen der Verhandlungen immer wieder erhobenen Ruf nach Zentralisierung verschiedener Aufgaben, zuletzt etwa im Bereich der Kinderbetreuung, mit der Begründung, dass die Aufgaben vom Bund effektiver erfüllt werden könnten, ist zudem eine klare Absage zu erteilen. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung ist eine bedarfsorientierte Steuerung unerlässlich. Die Länder und Gemeinden können den in diesem Bereich bestehenden Bedarf auf Grund der größeren Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern wesentlich besser einschätzen als der Bund.

Der Österreichische Städtebund hat schließlich im Rahmen des 72. Städtetages am 1. Juni 2023 in Linz eine Resolution mit Schwerpunkt auf die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen beschlossen. In dieser Resolution werden ua steuerliche Maßnahmen sowie eine angepasste Verteilung der Finanzmittel zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung, die den Dynamiken der Aus- und Aufgabenbereiche der Gebietskörperschaften Rechnung trägt, gefordert.[4]

 


[1] Siehe dazu auch den neuen Föderalismus-Talk Nr. 24, in dem sich Institutsdirektor Peter Bußjäger ausführlich dem Thema Finanzausgleich widmet.

[2] Vgl zB Werner, Noch mehr Verhandlungsbedarf rund um die Gesundheitsreform, Vorarlberger Nachrichten vom 24.07.2023, https://www.vn.at/politik/2023/07/24/noch-mehr-verhandlungsbedarf-rund-um-die-gesundheitsreform.vn (abgerufen am 25.08.2023); Bußjäger, Geld und Reformen, vol.at (20.07.2023) https://www.vol.at/geld-und-reformen/8198017 (abgerufen am 25.08.2023).

[3] „Finanzausgleich: Wallner begrüßt Brunners Zukunftsfonds“, vorarlberg.orf.at (08.09.2023) https://vorarlberg.orf.at/stories/3223352/ (abgerufen am 12.09.2023).

[4] „Parteiübergreifende Einigkeit bei Resolution“, ÖGZ 8/2023, 16 f. Die gesamte Resolution ist abrufbar unter https://www.staedtebund.gv.at/organisation/oesterr-staedtebund/positionen/.