08.02.2007
Föderalismus Info 1/2007
Das Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP enthält zahlreiche Projekte, die aus föderalistischer Sicht von großer Bedeutung sind. Neben einigen positiven Ansätzen (Verfassungsbereinigung, Schaffung von Landesverwaltungsgerichten, Bildungsdirektionen, ...) zeigen sich aber auch kritische Punkte (Krankenanstalten, Naturgefahrenmanagement, ...), die zu einer Aushöhlung des Bundesstaates führen könnten. Vieles wurde an eine Expertengruppe delegiert, die bis zum Sommer Ergebnisse liefern soll.
Laut Regierungsübereinkommen sollen künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft „Bundeskompetenz“ werden. Auch wenn darin noch nicht ausgeführt wird, was darunter genau zu verstehen ist, dürfte es sich wieder einmal um eine klassische „österreichische Lösung“ handeln: Eine einzelne Maßnahme aus einem ganzen Maßnahmenbündel wird herausgenommen und auf eine andere Verantwortungsebene verschoben. Auch wenn sich die Länder sicher nicht darum reißen, derart unpopuläre Maßnahmen in Vertretung des Bundes zu setzen, darf bezweifelt werden, dass diese Lösung sinnvoll ist.
Mit der Rolle der Bundesländer zwischen Klischee und realer Gestaltungsmöglichkeit beschäftigt sich ein neues Buch, das von Univ.Prof. Dr. Herbert Dachs herausgegeben wird. In einer Analyse der Landtagswahlkämpfe zwischen 1945 und 1970 wird der höchst unterschiedlich wirkende Einfluss historischer und kultureller Umstände auf die einzelnen Bundesländer und ihr politisches Selbstverständnis beschrieben. Eine höchst empfehlenswerte Lektüre!
Ist das Selbstverständnis des Europäischen Gerichtshofes als „Motor der Integration“ noch zeitgemäß oder gar kontraproduktiv? Ein entsprechendes Forschungsprojekt der Universität Innsbruck will dieser Frage auf den Grund gehen. Institutsdirektor Dr. Peter Bußjäger ist an diesem Forschungsvorhaben mit dem Teilprojekt „Der EuGH als rechtsschöpfende und rechtsgestaltende Instanz unter dem Blickwinkel des österreichischen Verwaltungsrechts (Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren ua)“ beteiligt. Als Ergebnis der Untersuchungen soll eine allgemeine Theorie des „judical self-restraint“ für den EuGH abgeleitet werden, die die durch die nationale Souveränität gezogenen Grenzen ebenso bestimmt wie die Rahmenbedingungen einer offenen und diskursiven Rechtsfortbildung. Die Föderalismus-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.
Die Margaretha Lupac-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des Parlaments, in deren Mittelpunkt die Förderung von Demokratie und Parlamentarismus sowie Toleranz im Diskurs über Fragen der Politik, der Kunst und der gesellschaftlichen Entwicklung stehen. In Erfüllung des Stiftungszwecks vergibt die Stiftung in einem zweijährigen Rhythmus einen Demokratiepreis und einen Wissenschaftspreis. Das Institut für Föderalismus möchte die Leserinnen und Leser unserer Föderalismus-Info auf die Ausschreibung des Wissenschaftspreises 2007 der Margarethe Lupac-Stiftung für Parlamentarismus und Demokratie zum Thema „Entwicklungen im politischen System Österreichs unter Berücksichtigung der europäischen Dimension“ aufmerksam machen. Der Preis ist mit € 15.000,-- dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Die Ausschreibungsfrist endet mit 31. März 2007. Nähere Informationen und die Bewerbungsunterlagen stehen über die Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) zur Verfügung.
Vor kurzem ist im Böhlau-Verlag das von Herbert DACHS und Roland FLOIMAIR herausgegebene Salzburger Jahrbuch für Politik 2005 erschienen. Die zehn Beiträge dieses Buches behandeln Fragen des Machtwechsels in der Landespolitik, der Rolle des Landtages, die Bedeutung des Salzburger Raumordnungsgesetzes, gehen auf den demografischen Wandel im ländlichen Raum und die Armutspolitik in Salzburg ein, stellen Kunst und Kultur als Wirtschaftsfaktor in Salzburg dar sowie das Museum der Moderne Salzburg vor und ziehen eine Bilanz der Ära Ruzicka. Univ. Prof. Dr. Herbert DACHS kommt in seinem Beitrag „Der Salzburger Landtag – nur mehr Fassade? Einige kritische Überlegungen“ zum Ergebnis, dass eine halbherzige Geschäftsordnungsreform zu wenig sei, um den Landtag neu zu beleben und zu einer kritischen Begleitung des Regierungshandelns durch den Landtag zu kommen.