13.06.2007
Föderalismus Info 3/2007
Der Bundesrat ist von allen Institutionen des Bundesstaates zweifellos jenes Organ, das in der Öffentlichkeit die meisten Legitimationsprobleme hat. Diese werden vor allem dadurch bestärkt, dass er keine für die Öffentlichkeit erkennbare Funktion wahrnimmt. Tatsächlich werden die wenigen Rechte des Bundesrates kaum ausgeübt und wenn, dann weniger, weil es um Länderinteressen geht, als vielmehr, weil parteipolitische Interessen im Vordergrund stehen. Dies hat das Institut in seinen Berichten wiederholt kritisiert (siehe etwa 30. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2005), 25f und 191ff). Eine Reform des Bundesrates muss daher dort ansetzen, wo seine maßgeblichen Schwächen derzeit liegen, nämlich bei dem 1. zu geringen Ländereinfluss und der 2. zu schwachen Rechtsposition. Dazu präsentiert das Föderalismus-Institut wirkungsvolle Maßnahmen, die nur zum Teil einer Verfassungsänderung bedürften.
Die von Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform hat auch die Aufgabe, Vorschläge für eine Reform der Schulverwaltung vorzulegen. Die Schaffung von Bildungsdirektionen auf Landesebene mit der Option der Länder, deren Aufgaben wahlweise in die Ämter der Landesregierung zu integrieren, ist schon im Regierungsprogramm vereinbart und wird vom Föderalismus-Institut grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht des Instituts sollte in weiterer Folge vor allem sichergestellt werden, dass Mechanismen geschaffen werden, die es den Ländern erlauben, regionale Aufgaben tatsächlich regional zu regeln. Um ein Mindestmaß an bundesweiter Einheitlichkeit zu ermöglichen, könnte das Pflichtschulwesen in der sog „Dritten Säule“ – einer gemeinsamen Gesetzgebung von Ländern und Bund – angesiedelt werden. Eine Absicherung gegen Kostenüberwälzungen muss gewährleistet sein.
Zentrale Punkte der Wahlrechtsreform, die der Nationalrat Anfang Juni beschlossen hat, sind die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung der Briefwahl, die Verlängerung der Legislaturperioden des Nationalrates auf fünf Jahre und Vereinfachungen des Wahlvorganges im Ausland. Die Ermöglichung der Briefwahl auch auf Landesebene stellt dabei die Erfüllung einer langjährigen Länderforderung dar.
Das Institut für Föderalismus veranstaltet am 11. Juli 2007 in Linz, Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, mit Beginn um 17.30 Uhr, eine Podiumsdiskussion, an der Landeshauptmann Josef Pühringer, die Universitätsprofessoren Peter Oberndorfer und Ewald Wiederin sowie Institutsdirektor Peter Bußjäger teilnehmen werden. Mit dieser Veranstaltung will das Institut für Föderalismus seine Bemühungen fortsetzen, die laufenden Arbeiten an der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Staats- und Verwaltungsreform dem interessierten Publikum näher zu bringen. Wir erwarten eine kontroversielle Diskussion mit hervorragenden Experten auf diesem Gebiet.
Das Institut für Föderalismus veranstaltete am 23. Juni 2006 in Rankweil/Vorarlberg eine Tagung zum Thema „Katastrophenschutz als Aufgabe und Verantwortung im Bundesstaat“, in deren Mittelpunkt die Aufgabenverteilung zwischen den maßgeblichen Entscheidungsebenen und deren Koordination stand. Wert wurde auch auf die Praxisbezogenheit der Veranstaltung gelegt und Vertretern maßgeblicher Einsatzorganisationen Gelegenheit gegeben, ihre Positionen näher darzulegen. Jetzt ist der Tagungsband als Band 102 der Schriftenreihe erschienen und ab sofort im Buchhandel erhältlich.
Die Landtage stehen – obwohl zentrale Institutionen des Bundesstaates – immer wieder in der Kritik. Mangelnde Kompetenzausstattung und fehlende Profilierung sind dabei häufig gehörte Vorwürfe. Im soeben erschienenen, von Institutsdirektor Peter Bußjäger herausgegebenen Band 103 der Schriftenreihe „Beiträge zum Länderparlamentarismus. Zur Arbeit der Landtage“ werden verschiedene – rechtswissenschaftliche, rechtspolitische und politikwissenschaftliche – Darstellungen vereinigt, die Beiträge zu einem modernen Landesparlamentarismus liefern. Ab sofort im Buchhandel erhältlich.