18.08.2009

Föderalismus Info 4/2009

Beton-Zentralismus im Bildungswesen

Und wieder einmal wird versucht, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben: Die Bildungsverwaltung soll zentralisiert werden und die Länder wehren sich vehement. Ihr Argument: Das österreichische Bildungssystem ist bereits extrem zentralisiert und zeigt bei allen internationalen Vergleichsstudien (Pisa etc), dass es damit keine guten Ergebnisse erzielt. Länder, die den umgekehrten Weg in Richtung mehr Föderalismus in der Bildung gehen, sind dagegen erfolgreicher.



In der Medienberichterstattung der vergangenen Wochen wurden die Länder immer wieder als Reformverhinderer und Blockierer dargestellt. Von „Beton-Föderalismus“ war in diesem Zusammenhang die Rede. Das Institut für Föderalismus lehnt selbstverständlich jede Reform- und Diskussionsverweigerung von welcher Seite sie auch immer kommt, entschieden ab.
Ebenso entschieden ist aber auch eine einäugige Schuldzuweisung abzulehnen. Der Beton-Föderalismus wird meistens noch durch den Beton-Zentralismus getoppt, der in der öffentlichen Diskussion zwar nicht eine solche Aufmerksamkeit erfährt, aber umso realer ist.
Das klassische Beispiel für Beton-Zentralismus ist in Österreich das Bildungswesen. Obwohl die internationalen Leistungsvergleiche (PISA I und II) dem status quo ein äußerst schlechtes Zeugnis ausstellen und die bestehenden Strukturen im Ergebnis ausgesprochen zentralistisch sind, wird das Heil im weiteren Zentralismus gesucht.
Um es klarzustellen: Österreich weist im Bildungswesen einen Zentralismus auf, der auch unter zentralistischen Kleinstaaten seinesgleichen sucht: Die Länder haben wohl die Gesetzgebungskompetenz für die Pflichtschulen, die aber von der Grundsatzgesetzgebung des Bundes engstens eingeschnürt ist. Die Landeslehrer sind zwar Landesbedienstete, ihr Dienstrecht wird aber bis in die letzte Verordnung vom Bund geregelt (und folgerichtig auch vom Bund bezahlt). Die Schulverwaltung in den Ländern erfolgt weitgehend über die Landesschulräte, die zwar den Eindruck erwecken, Landesbehörden zu sein, in Wahrheit aber Bundesbehörden sind.
Im verblichenen Österreich-Konvent zeigte sich erstmals ein kleiner Lichtblick: Man einigte sich darauf, die Landesschulräte mit der – viel schlankeren – Landesschulverwaltung zusammenzuführen und in den Ämtern der Landesregierung eigene Bildungsdirektionen einzuführen. Das Regierungsprogramm der SPÖ/ÖVP-Regierung unter Bundeskanzler Gusenbauer sah genau dies vor. Damit wäre erstmals eine – wenn auch kleine – Bresche in den Beton-Zentralismus Bildungswesen geschlagen worden.
Nichts davon wurde umgesetzt. Im Gegenteil: Die gegenwärtigen Pläne der Bundesregierung sehen eine vollständige Zentralisierung des Bildungswesens und damit die Ausschaltung der Länder aus der Zukunftsaufgabe der Gewährleistung einer regionalen Bildungslandschaft vor. Wieder einmal wurde ein Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern von den Beton-Zentralisten umgestoßen. Es ist nicht nur völlig verständlich, sondern vor allem berechtigt, wenn dieses Projekt auf Widerstand der Länder stößt.

Verwaltungsreform – zahlreiche Reformschritte von den Länder bereits umgesetzt

Während der Bund häufig Verwaltungsreformen fordert und ankündigt, haben die Länder bereits vieles umgesetzt. Von dem, was dort bereits erledigt wurde, kann der Bund in vielen Bereichen nur träumen. Da diese Leistungen der Länder selten das Licht der medialen Öffentlichkeit erreichen, erarbeitet das Institut für Föderalismus eine „Zwischenbilanz der Verwaltungsreform“ mit dem Ziel, die Leistungen der Länder im Bereich der Verwaltungsreform zu präsentieren. Erste Zwischenergebnisse bei einem Workshop am 9. Juni 2009 in Innsbruck zeigen beachtliche Fortschritte in folgenden Bereichen: Modernisierung der Landesverwaltung durch interne Maßnahmen im Amt der Landesregierung, Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, Dienstrechts-, Besoldungs- und Pensionsreformen, Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsmanagement, Ausbau von E-Government.



In den geführten Diskussionen über die Verwaltungsreform entsteht häufig der Eindruck, dass nur der Bund Reformen umgesetzt hat bzw solche in Angriff nimmt. Dabei kommen die Leistungen der Länder, die diese in den letzten Jahren im Bereich der Verwaltungsreform erbracht haben, völlig zu kurz. Gerade die Länder sind es, die ihre Verwaltungen modernisierten, einen Bürokratieabbau, der zu schnelleren Verfahrensabläufen und einer Reduktion von Dienstposten führte, umsetzten und die neuen elektronischen Medien nützten.
Derzeit arbeitet das Institut für Föderalismus am Projekt „Zwischenbilanz der Verwaltungsreform“ mit dem Ziel, die Leistungen der Länder im Bereich der Verwaltungsreform darzustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Bei einem Workshop, der am 9. Juni 2009 in Innsbruck stattfand, stellten die von den Ländern namhaft gemachten Experten die jeweils von den einzelnen Ländern verwirklichten Reformschritte dar.
Zusammenfassend dürfen nachstehend die von den Ländern umgesetzten wichtigsten Punkte in der Verwaltungsreform bzw Verwaltungsmodernisierung angeführt werden:

Modernisierung der Landesverwaltung durch interne Maßnahmen im Amt der Landesregierung:

Umgesetzt wurden ua eine Neugliederung bzw die Neuorganisation der Gruppen und Abteilungen in den Ämtern der Landesregierung, dadurch konnte auch durch die Zusammenlegung und Auflösung bisheriger Abteilungen eine teilweise beachtliche Reduktion von Abteilungen bzw Führungspositionen erreicht werden, die auch mit einer Einsparung von Dienstposten verbunden war.
Von den zahlreichen umgesetzten Maßnahmen dürfen beispielsweise angeführt werden:
  • Seminare und Weiterbildung der Führungskräfte
  • Schaffung von Fahrzeugpoolen und Fuhrparkmanagement
  • Elektronisches Dienstreisenmanagement
  • Professionalisierung im Projektmanagement, Ausbildung von Projektmanagern
  • Beteiligungsmanagement – mit Erfassung sämtlicher Beteiligungen des Landes an Unternehmungen.


Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
Im Sinne von „New Public Management“ stellt dabei die Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument eine wichtige Maßnahme dar.
Weiters wurde in mehreren Ländern das Qualitätsmanagementsystem CAF eingeführt.
Ausbau der Planungs-, Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten durch interne Revision und strategisches, operatives Controlling etwa im Bereich der Förderungsangelegenheiten.


Dienstrechts-, Besoldungs- und Pensionsreformen:
Vom Großteil der Länder wurden Dienstrechtsreformen umgesetzt und ein modernes Dienstrecht für die Landesbediensteten geschaffen, eine Neubewertung der Stellen vorgenommen und dabei neue Leistungsanreize für die Bediensteten eingeführt, Mitarbeitergespräche vorgesehen, Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung umgesetzt oder die Wiederbestellung von Führungskräften reformiert sowie Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung der Frauen umgesetzt.
Der Großteil der Länder hat auch eine Pensionsreform für die Landesbediensteten umgesetzt, die sich an den Grundsätzen der Pensionsreform des Bundes – gemäß den Anregungen des Rechnungshofes – orientiert.


Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsmanagement:
Durch die Verfahrensvereinfachung und die Schaffung des One-Stop-Shop-Prinzips konnte eine deutliche Reduktion des für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (zB Gewerberechtliches Betriebsanlagenverfahren) notwendigen Zeitraumes erreicht werden.


Aufgabenkritik und Aufgabenreform
Im Bereich Aufgabenkritik bzw Aufgabenreform wurde eine Durchforstung von Verwaltungsleistungen im Hinblick auf Aufgabenabbau, Ausgliederung, Ablaufverbesserungen und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren vorgenommen. Oberstes Ziel dabei ist eine Kostenreduktion durch Konzentration auf die Kernaufgaben der Verwaltung, verbunden mit schlanken Organisationsstrukturen und optimierten Verwaltungsabläufen.
Verwirklicht wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung, im Bereich Ausbau des Bürgerservices und der Bürgerbüros.


Ausbau von E-Government:
Dazu zählen ua
  • die Einführung eines flächendeckenden elektronischen Aktes,
  • die Einführung eines elektronischen Verfahrensinformationssystems, über das sich der Bürger über den Stand seines Verwaltungsverfahrens erkundigen kann,
  • die Einrichtung eines E-Governmentportals mit Bürgerkartenfähigkeit
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und den Gemeinden im Bereich der Informationstechnologie
  • Verbesserung des Internetauftrittes der Länder, um einen schnelleren und einfacheren Zugang der Bürger zu den Leistungen der Landesverwaltungen zu erreichen.
Diese von den Ländern verwirklichten Reformmaßnahmen zeigen deutlich, dass die Länder bedeutende Leistungen in der Verwaltungsreform erbracht haben. Sie könnten für den Bund, man denke nur an die Beharrlichkeit in den einzelnen Bundesministerien, sich internen Verwaltungsreformen zu widersetzen, um damit verbundene Einsparungen umzusetzen, Beispielswirkung haben.
Das Institut für Föderalismus wird das Projekt fortsetzen und in den folgenden Ausgaben der Föderalismus-Info über den weiteren Fortgang berichten.

Wissenschaftspreis – Verlängerung der Einreichfrist

Auf Bitte einiger potenzieller Einreicher wurde die Abgabefrist für Bewerbungen um den Wissenschaftspreis um einen Monat, bis 30. September 2009, verlängert. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Instituts abrufbar.

Tagungsband: Parlamentarische Kontrolle und Ausgliederung

Mit der Frage, wie die parlamentarische Kontrolle ausgegliederter Rechtsträger und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung im Spannungsfeld von Informationswünschen des Parlaments und diversen Verschwiegenheitspflichten funktionieren kann, beschäftigte sich eine vom Institut für Föderalismus am 28. November 2008 in Linz durchgeführte Tagung. Nun ist der Tagungsband in der Schriftenreihe des Instituts mit einer Dokumentation der Referate und Diskussionsbeiträge dieses Seminars erschienen und im Buchhandel erhältlich.



Wie kann künftig die parlamentarische Kontrolle ausgegliederter Rechtsträger und anderer Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung aussehen, die vom Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur wiederholt gefordert wird?
Wie kann aber auch die Spannung zwischen den Informationswünschen des Parlaments und den Verschwiegenheitspflichten, die teilweise verfassungsrechtlich abgesichert sind, aufgelöst werden, wenn neben der Amtsverschwiegenheit auch das Grundrecht auf Datenschutz berücksichtigt werden muss? Wie geht man in der parlamentarischen Kontrolle mit weiteren Verschwiegenheitspflichten wie dem Bankgeheimnis, dem Ärztegeheimnis oder ganz allgemein dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen um?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich die vom Institut für Föderalismus am 28. November 2008 in Linz durchgeführte Tagung „Parlamentarische Kontrolle von ausgegliederten Rechtsträgern und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung“.
Soeben ist als Band 110 der Schriftenreihe der von Institutsdirektor Dr. Peter BUSSJÄGER herausgegebene Tagungsband „Parlamentarische Kontrolle und Ausgliederung“ erschienen. Dieser Tagungsband dokumentiert die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Seminars.
Dargestellt werden die Transparenz als Wesensmerkmal parlamentarischer Kontrolle im Spannungsfeld der verschiedenen Verschwiegenheitspflichten, die Zulässigkeit der Ausgliederungen von Aufgaben der Gebietskörperschaften und die damit verbundenen Aufsichtsrechte der obersten Organe sowie die Gegenstände der parlamentarischen Kontrolle. Untersucht werden die Beweggründe für Ausgliederungen und die damit bisher gemachten Erfahrungen der öffentlichen Finanzkontrolle dargestellt.
Die Aspekte des Datenschutzes und sonstiger öffentlich-rechtlicher Verschwiegenheitspflichten bei der Kontrolle durch Rechnungshöfe und Volksanwaltschaften zeigen auch, dass der Rechtsschutz von Betroffenen bei Verletzungen des Rechts auf Datenschutz unzureichend geregelt ist. Weitere wichtige Themen sind die Rechenschafts- und Auskunftspflichten der Leitungsorgane gegenüber den Organen von Kapitalgesellschaften sowie die damit im Zusammenhang stehenden Verschwiegenheitspflichten und die Aussageverweigerungsrechte. Eingegangen wird auch auf die ausgegliederten Rechtsträger als Untersuchungsgegenstand in einem Untersuchungsausschuss des Bundes oder der Länder.
 
Der Band 110 Bußjäger (Hg) „Parlamentarische Kontrolle und Ausgliederung“, Wien 2009, 132 Seiten, ISBN 978-3-7003-1738-3, ist zum Preis von € 24,90 im Buchhandel erhältlich.

Buchtipp: „A Global Dialogue on Federalism“

„A Global Dialogue on Federalism“ ist der Titel einer Serie von Büchern, die seit 2005 vom Forum of Federations, einer internationalen Föderalismusorganisation mit Sitz in Kanada (zu dessen Partnern 9 Bundesstaaten, darunter bis vor kurzem auch Österreich, gehören), herausgegeben wird. Als Kernstück des gleichnamigen Programms wurden mittlerweile 6 englischsprachige Sammelbände zu verschiedenen Themenbereichen der Föderalismusforschung veröffentlicht. Begleitend zu jedem Sammelband wurden so genannte „booklets“ veröffentlicht, die Kurzfassungen der Beiträge enthalten und unter anderem auch in deutschsprachiger Fassung erschienen. Einen kurzen Überblick bietet eine Rezension von Frau Univ.Prof. Dr. Anna Gamper vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck.



Die Methodologie der Bände ist stets dieselbe: Aufbauend auf einer Einleitung des oder der Herausgeber werden in jeweils 12 Einzelkapiteln ausgesuchte Bundesstaaten unter einem bestimmten föderalistischen Aspekt dargestellt, wobei ein interdisziplinärer, vornehmlich zwischen Verfassungsrecht und Politikwissenschaft oszillierender Zugang gewählt wird. Bei den Autoren handelt es sich jeweils um ausgewiesene Föderalismusexperten des jeweiligen Staates, die jedoch weder alle (wenn auch überwiegend) der Wissenschaft noch auch derselben Fachrichtung entstammen. Am Schluss erfolgt jeweils eine zusammenfassende Synopse durch den oder die Herausgeber, die den eigentlichen Mehrwert der Publikation ausmacht. Dies entspricht dem traditionellen Schema rechtsvergleichender Sammelbände, deren synoptischer Charakter üblicherweise erst gegen Ende sichtbar wird, während das Schwergewicht auf den nationalen Einzelbeiträgen liegt. Die Struktur der Beiträge ist – trotz der teilweise großen inhaltlichen Divergenzen zwischen den Staaten – in hohem Ausmaß homogen, wofür ein detailliertes Grundkonzept der Herausgeber ebenso wie die Abstimmung der Beiträge auf gemeinsamen, der Publikation jedes Bandes vorangehenden Autorenworkshops verantwortlich sind. Mit den Vorteilen einer solch weitgehenden Homogenität in Struktur, Fragestellung und generellem Ductus der Beiträge muss freilich auch der Nachteil in Kauf genommen werden, dass ein individuelles Ausscheren aus dem vorgegebenen Themenraster nur beschränkt möglich ist. Damit erfüllen die Beiträge klar ihren Auftrag, dem – nicht unbedingt wissenschaftlich vorgebildeten – Leser einen aktuellen und systematischen Überblick über bestimmte Einrichtungen oder Funktionsweisen des jeweiligen Bundesstaats zu vermitteln, die je nachdem einen stärker verfassungsrechtlichen oder aber politikwissenschaftlichen Hintergrund haben. Eine theoretische Durchdringung der verschiedenen Materien gelingt dabei nur ansatzweise, ist allerdings auch nicht primäres Ziel des „Global Dialogue on Federalism“, dem es vor allem darum geht, grundlegende Information über die verschiedenen bundesstaatlichen Systeme zu sammeln und dadurch überhaupt erst die Basis für einen vertieften (auch) wissenschaftlichen Austausch zu schaffen, der im Übrigen nicht nur durch die Publikation der Bände als solche, sondern auch durch die vorangehenden Autorenworkshops in Gang gesetzt wird.
Sehr gelungen ist der Auftakt der Reihe mit dem ersten Band über verfassungsrechtliche Entstehungsgeschichte, Strukturmerkmale und Wandel der verschiedenen bundesstaatlichen Systeme (John Kincaid/G. Alan Tarr [Hg], Constitutional Origins, Structure, and Change in Federal Countries [McGill-Queen’s University Press 2005, Montreal & Kingston et al, ix, 467 S.]). Insbesondere die Synopse von John Kincaid ist eine höchst wertvolle Zusammenschau über die wichtigsten föderalen Systeme der Welt und ihre gemeinsamen Charakteristika. Ein gewisser Wermutstropfen, der gerade bei diesem grundlegenden Band spürbar wird, ist die Beschränkung der dargestellten Bundesstaaten auf zwölf (darunter übrigens nicht Österreich). Bedenkt man, dass doch deutlich mehr Staaten als bundesstaatlich oder zumindest bundesstaatsähnlich angesehen werden können, wäre es durchaus reizvoll gewesen, eine größere Auswahl von Staaten zuzulassen. Freilich ist zuzugestehen, dass eine umfassende Darstellung aller derart in Betracht zu ziehender Staaten schwierig zu bewerkstelligen wäre, weil sich weitere Abgrenzungsprobleme ergäben und auch die wissenschaftlichen Kontakte nicht überall gleich weit reichen dürften wie in den bekannten Bundesstaaten mit ihren etablierten Expertennetzwerken.
Bei den weiteren Bänden handelt es sich um eine lose Aneinanderreihung einzelner Themenbereiche des Bundesstaates: Während im Band 2 (Akhtar Majeed/Ronald L. Watts/Douglas M. Brown [Hg], Distribution of Powers and Responsibilities in Federal Countries [McGill-Queen’s University Press 2006, Montreal & Kingston et al, xi, 373 S.]) die Verteilung von Zuständigkeiten und Aufgaben in Bundesstaaten als klassische Kategorie der Bundesstaatlichkeit näher untersucht wird, widmet sich Band 3 (Katy Le Roy/Cheryl Saunders [Hg], Legislative, Executive, and Judicial Governance in Federal Countries [McGill-Queen’s University Press 2006, Montreal & Kingston et al, x, 403 S.; mit Beitrag zu Österreich]) einer eher untypisch übergreifenden Themenstellung, nämlich der Governance im Kontext horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung: In diesem Band werden etwa klassische bundesstaatliche Institutionen wie die Länderkammer, aber auch überhaupt staatliche Spitzenorgane auf Bundes- und gliedstaatlicher Ebene näher dargestellt.
Band 4 (Anwar Shah [Hg], The Practice of Fiscal Federalism: Comparative Perspectives [McGill-Queen’s University Press 2007, Montreal & Kingston et al, xi, 438 S.]) widmet sich dem Fiskalföderalismus, einem gegenwärtig vieldiskutierten Thema der Föderalismusforschung, für dessen vergleichende Bearbeitung auf einen empirisch-ökonomischen Zugang besonderer Wert gelegt wurde.
Band 5 (Hans Michelmann [Hg], Foreign Relations in Federal Countries [McGill-Queen’s University Press 2009, Montreal & Kingston et al, vi, 413 S.; mit Beitrag zu Österreich]) schließlich setzt sich mit den Außenbeziehungen der Gliedeinheiten in Bundesstaaten auseinander, wofür ein weit über klassische Außenkompetenzen, etwa hinsichtlich des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge, hinausgehendes Verständnis zugrunde gelegt ist: So werden etwa auch diplomatische Beziehungen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Allgemeinen oder regionale Partizipationsbefugnisse auf europäischer Ebene einbezogen.
Gerade erschienen ist Band 6 (Nico Steytler [Hg], Local Government and Metropolitan Regions in Federal Countries, McGill-Queen’s University Press 2009, Montreal & Kingston et al, xi, 450 S.; mit Beitrag zu Österreich), der die Rolle von lokalen Gebietskörperschaften und Großstädten in Bundesstaaten näher untersucht. Angesichts der großen Bedeutung der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge, aber auch der Tatsache, dass manche Metropolen (nicht nur Hauptstädte) gleichzeitig Stadtstaaten sind, spielt das Thema nicht nur in Österreich eine große Rolle.
Auch Band 7 (Dialogues on Diversity and Unity in Federal Countries), für den bereits ein „booklet“ veröffentlicht wurde, darf mit Spannung entgegengesehen werden.
Insgesamt kann der Reihe ein solides fachliches Niveau, Aktualität und Relevanz der Themenstellung sowie Sorgfalt in Konzeption und Umsetzung bescheinigt werden. Ein informativer Charakter steht im Vordergrund, während theoretische Aspekte eher vernachlässigt werden; dementsprechend finden sich Tabellen und Landkarten eher als ausschweifende Fußnotenapparate oder Bibliographien. Dass die Reihe jedenfalls einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines weltweiten Föderalismusdialogs darstellt und auch für den interessierten österreichischen Leser eine Fülle an Wissenswertem bietet, steht jedoch außer Zweifel. Eine kontinuierliche Fortsetzung der Reihe erschiene nicht nur im Sinne einer regelmäßigen Aktualisierung der Inhalte, sondern auch unter dem Blickwinkel begrüßenswert, dass bisher sowohl hinsichtlich der ausgewählten Staaten als auch der Themenstellungen selektiv verfahren wurde. Als anspruchsvoller neuer Ansatz könnte ein – nicht zuletzt durch die Verwertung der bereits gewonnenen Erkenntnisse ermöglichtes – Abgehen vom bisherigen Schema einzelner Staatenberichte zu Gunsten eines von vornherein synoptisch angelegten Themenbandes in Frage kommen.

FÖDOK Band 31: Transposition von EU-Richtlinien auf Ebene der österreichischen Bundesländer

Soeben ist in der Reihe „Föderalismusdokumente“ als Band 31 die von Herrn Mag. Stefan WASCHMANN verfasste Arbeit „Transposition von EU-Richtlinien auf Ebene der österreichischen Bundesländer“ erschienen.



Nach einleitenden Kapiteln über Begriffsdefinitionen, Theorien, Ansätzen und Sichtweisen zur Transposition (= Übertragung von europäischen Gesetzestexten (vorwiegend Richtlinien) auf die nationale Ebene) und den österreichischen Föderalismus stellt der Autor das Zusammenspiel von Bund und Ländern im Gesetzgebungsprozess und der Transposition dar, überprüft Analysekonzepte und untersucht die Umsetzung einzelner Richtlinien in verschiedenen wichtigen EU-Bereichen, etwa im Binnenmarkt, der Einwanderungspolitik, der Landwirtschaft oder der Sozialpolitik.
Dargestellt wird auch die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinien und untersucht, welche von drei vom Autor dargestellten Theorien verantwortlich für eine nicht rechtzeitige Umsetzung von Richtlinien durch Österreich ist. Abschließend werden die Handlungsoptionen auf europäischer Ebene dargestellt, wobei der Autor zum Schluss kommt, dass der Ausschuss der Regionen ein Instrument der Rückkopplung zwischen den regionalen und der supranationalen Ebenen im Mehrebenensystem bilden könnte. Auch die Frage der Überwachung von Implementation scheint nicht dezidiert geklärt zu sein.
Der Band 31 der FÖDOK, Waschmann, Transposition von EU-Richtlinien auf Ebene der österreichischen Bundesländer, Innsbruck 2009, ISBN 978-3-901965-30-2, 146 Seiten, ist ausschließlich beim Institut zum Preis von € 7,00 zuzüglich Versandspesen erhältlich und auch auf der Homepage als pdf-Datei abrufbar.

Ringvorlesung „Europäischer Föderalismus im 21. Jahrhundert II“ – Universität Innsbruck, Wintersemester 2009/10

In der Ringvorlesung I „Europäischer Föderalismus im 21. Jahrhundert“, die das Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre sowie das Institut für Föderalismus gemeinsam veranstalteten, haben verschiedene Referentinnen und Referenten unterschiedliche Aspekte der föderalen Entwicklung Europas beleuchtet. Europa wurde nicht als die „Europäische Union“, sondern übergreifend, also auch den Balkan und Osteuropa einschließend, betrachtet. Es ging darum, Streiflichter auf dynamische Prozesse zu werfen, die integrativer (Herausbildung der EU als System mit gleichzeitig konföderalen und föderalen Elementen) oder dissolutiver Natur (Dezentralisierungsprozesse, Autonomiebestrebungen, Sezession) waren.



Das Projekt war durchaus erfolgreich. Die Referate zu den Themen Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Bosnien-Herzegowina, Belgien und Osteuropa standen auf einem hohen Niveau. Die Veranstaltungen stießen nicht nur auf einen durchwegs guten Publikumszuspruch, sondern erzielten auch durch Ankündigung auf der Homepage der Universität und Berichterstattung durch die Universität sowie der Mitwirkung der Tiroler Juristischen Gesellschaft zusätzlich zur Öffentlichkeitsarbeit des Föderalismusinstituts auch Öffentlichkeitswirksamkeit.
Die Kooperationspartner haben sich auf eine Fortsetzung des Projekts für das Wintersemester 2009/2010 verständigt. Inhalt und Zielgruppen (Juristen, Politologen, aber auch Zeithistoriker, Soziologen und Repräsentanten verwandter Disziplinen) bleiben unverändert.
Zwischen November 2009 und Ende Jänner 2010 werden – jeweils im Senatssitzungssaal – fünf Vorträge stattfinden. Folgende Referenten und Vortragsthemen sind vorgesehen:
Dienstag, 03.11.2009, 18.00 Uhr
„Vielfalt und Effizienz. Der Schweizer Föderalismus im Zeitalter der Globalisierung“
Thomas Fleiner, Universität Fribourg
Donnerstag, 19.11.2009, 18.00 Uhr
„Deutschlands föderale Ordnung nach den Föderalismusreformen I und II“
Roland Sturm, Universität Erlangen
Montag, 30.11.2009, 18.00 Uhr
„Jüngste Entwicklungen im italienischen Föderalisierungsprozess“
Francesco Palermo, EURAC Bozen/Universität Verona
Montag, 11.01.2009, 18.00 Uhr
„Die Grenzen des asymmetrischen Regionalismus Spaniens: Der Fall Baskenland“
Xabier Arzoz Santisteban, Universität Baskenland
Montag, 25.01.2010, 18.00 Uhr
„Regionalisierung in Serbien am Beispiel der autonomen Provinz Vojvodina“
Franz Schausberger, Institut der Regionen Europas, Salzburg
Die offiziellen Einladungen werden zeitgerecht übermittelt. Wir bitten schon jetzt um Terminvormerkung.

Winterschool on Federalism and Governance

Vom 1. bis 12. Februar 2010 können sich Studierende und Verwaltungsbeamte im Rahmen einer zweiwöchigen „Winter School“ des Instituts für Föderalismus- und Regionalismusforschung der Europäischen Akademie (EURAC) in Bozen, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie der Fakultät für Politikwissenschaften und Soziologie der Universität Innsbruck Spezialwissen in Föderalismusfragen (sowie – bei erfolgreicher Abschlussprüfung – 10 ECTS-Credits) erwerben. Die Winter School findet in Bozen und Innsbruck statt und setzte es sich zum Ziel, aktuelle Themen des Prozesses des Föderalismus und der multi-level governance auf hohem wissenschaftlichen Niveau interdisziplinär, aus vergleichender rechtlicher und politologischer Perspektive zu vertiefen, theoretisch wie auch praxisnah zu vermitteln und anregende Debatten zu führen.



Die zweiwöchige internationale Winter School „Federalism and Governance“ wird gemeinsam vom Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung der Europäischen Akademie (EURAC) in Bozen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie der Fakultät für Politikwissenschaften und Soziologie der Universität Innsbruck organisiert und ausgetragen. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs des Europarates und wird auch vom Institut für Föderalismus unterstützt. sowie der organisiert und ausgetragen. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs des Europarates und wird auch vom Institut für Föderalismus unterstützt.
Die erste Winter School vom 1. bis 12. Februar 2010 wird „Local Government in Federal and Regional Systems" als Schwerpunktthema haben. Jeweils eine Woche wird an der Universität Innsbruck und an der Europäischen Akademie in Bozen abgehalten werden. Die Inhalte werden von internationalen Experten mittels Vorträgen, Diskussionen, Fallbeispielen, Arbeitsgruppen und Besuchen von öffentlichen Einrichtungen nahegebracht. Im Rahmen der Veranstaltung wird eine public lecture der Öffentlichkeit Gelegenheit geben, sich ein länderübergreifendes Bild von der Thematik zu machen. der Öffentlichkeit Gelegenheit geben, sich ein länderübergreifendes Bild von der Thematik zu machen.
Die internationale Winter School richtet sich an Jungakademiker und Universitätsstudenten unterschiedlicher Fachbereiche sowie an Verwaltungsbeamte verschiedener Länder Europas und weltweit. Um einen Wissensaustausch auf hohem internationalem Niveau gewähren zu können, sollten alle Teilnehmer bereits über Grundkenntnisse in Föderalismus bzw multi-level governance verfügen. verfügen.
Ziel der internationalen Winter School „Federalism and Governance" ist es, aktuelle Themen des Prozesses des Föderalismus und der multi-level governance auf hohem wissenschaftlichen Niveau interdisziplinär, aus vergleichender rechtlicher und politologischer Perspektive zu vertiefen, theoretisch wie auch praxisnah zu vermitteln und anregende Debatten zu führen. Im Anschluss werden die besten schriftlichen Arbeiten der Teilnehmer publiziert und denjenigen, die die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, 10 ECTS-credits verliehen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.eurac.edu/winterschool.