25.02.2010
Föderalismus Info 1/2010
Der aktuelle Begutachtungsentwurf des Bundeskanzleramts zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 wird vom Institut für Föderalismus grundsätzlich begrüßt. Die Neuerrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und 2 Bundesverwaltungsgerichten (der Asylgerichtshof bliebe bestehen) mit grundsätzlich reformatorischer Entscheidungsbefugnis soll zu schnelleren Verfahren und deutlichen Synergieeffekten führen, da die neuen Gerichte unmittelbar nach der erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde entscheiden. Noch weitgehend unklar sind jedoch die Auswirkungen auf sowie die Akzeptanz durch die Gemeinden. Auch die finanziellen Auswirkungen auf die Länder sind noch sehr schwer abzuschätzen, sie sind im Entwurf sehr vage formuliert.
Das Institut für Föderalismus teilt die Hoffnung in den Erläuterungen, dass die vorgesehene Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt zu einer Beschleunigung von Verfahren führen kann. Unseres Erachtens bietet der Entwurf sowohl für den Rechtsstaat als auch für den Wirtschaftsstandort eine gewisse Chance, die freilich erst genützt werden muss.
Im Teil zwei unserer Gastkommentar-Reihe zum Föderalismus schildert Wendelin Weingartner anhand eines kleinen Urlaubserlebnisses die ganz alltäglichen Erfahrungen mit zentralistisch organisierten Staaten. Als Tiroler Landeshauptmann (1993-2002) war er viele Jahre mit der Vertretung der Landesinteressen beschäftigt und damit naturgemäß oft in Konflikt mit Forderungen des Bundes nach Zentralisierungen.
Dass es sinnvoll ist, das Prinzip föderaler Strukturen auch in den Bundesländern durchzusetzen, zeigt der Vergleich zwischen dem Bundesland Tirol und Südtirol. In Südtirol gibt es seit der zwangsweisen Angliederung an Italien keine Bezirksverwaltungsbehörden mehr. Alles wird im Landhaus in Bozen entschieden. Das bedeutet, dass die Entscheidungen in gewerberechtlichen Verfahren bis zu zehn Mal länger dauern als im Bundesland Tirol. Das hat damit zu tun, dass es in Tirol eine Art Wettbewerb zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden über die Frage gegeben hat, wer schneller entscheidet. Eine zentrale Behörde kennt keinen Wettbewerb und verzichtet damit auf ein wesentliches Element der Effizienzsteigerung der Verwaltung.
Anfang Jänner 2010 ist der 33. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2008), der einen umfassenden Überblick über das föderalistische Geschehen in Österreich im Jahr 2008 gibt, erschienen.
Eine Kurzfassung des 33. Berichtes über den Föderalismus 2008 ist als pdf-Datei abrufbar.
Der soeben erschienene Band 111 der Schriftenreihe „Kooperativer Föderalismus in Österreich. Beiträge zur Verflechtung von Bund und Ländern“ enthält die Beiträge des im Rahmen der Studie „Intergovernmental Relations in Federal Countries“ des Forum of Federations am 3. März 2009 in Innsbruck abgehaltenen Workshops zum Thema „Intergouvernementale Beziehungen in Österreich“.
Der Band 111 der Schriftenreihe BUSSJÄGER (Hg) „Kooperativer Föderalismus in Österreich. Beiträge zur Verflechtung von Bund und Ländern“, Innsbruck 2009, ISBN 978-3-7003-1748-7, ist zum Preis von € 27,90 im Buchhandel erhältlich.
Der kürzlich erschienene Band 32 der Föderalismus-Dokumente enthält die Ergebnisse des im Juni 2008 veranstalteten Workshops, der sich mit zentralen Fragen der Lebensbedingungen der Menschen im Alpenraum befasste.
Der Band 32 der FÖDOK-Reihe BUSSJÄGER/WOELK (Hg) „Selbständigkeit und Integration im Alpenraum. Streiflichter zu einem komplexen Projekt“ ist um € 7,00 zzgl Porto im Institut für Föderalismus erhältlich.