28.09.2010
Föderalismus Info 4/2010
Die seit Jahren geführten Diskussionen über Reformen im Schulbereich haben in den letzten Wochen an Intensität gewonnen. Das Institut für Föderalismus vertritt in dieser Frage seit Jahren eine klare Linie: Der Bund soll weiterhin für die Vorgabe von Lehrplänen und Bildungszielen sowie das Dienstrecht zuständig sein. Die Länder sollten sämtliche Lehrer in ihren Verwaltungsbereich übernehmen, die Finanzierung über den Finanzausgleich abgesichert werden. Die Bezirks- und Landesschulräte sollten abgeschafft, deren Aufgaben in Landesbildungsdirektionen gebündelt werden. Dieses Modell, das klarere Verantwortlichkeiten und damit höhere Effizienz brächte, wird bisher vom Bund blockiert.
Föderalismus wird zunehmend auch von Entwicklungsländern als Weg zu einer rechtsstaatlichen Demokratie entdeckt, der kulturelle und ethnische Vielfalt gewährleistet. Eines der neuesten Beispiele ist Nepal, das sich in seiner Vorläufigen Verfassung seit 2008 als föderaler Staat deklariert. Die föderalen Institutionen (Regionen, Parlamente) müssen in der in Ausarbeitung befindlichen neuen Verfassung allerdings erst eingerichtet werden, da der etwa 30 Millionen Einwohner umfassende Himalayastaat bisher streng zentralistisch ausgerichtet war. Die Verankerung von Föderalismus in einem Staat ohne jegliche föderale Tradition ist eine große Herausforderung. Das Institut für Föderalismus hofft, dass der mutige Schritt Nepals Erfolg hat und zu einem rechtsstaatlichen, demokratischen und effizienten Staatswesen führt.
Eine in der Zeitschrift „Kommunal“ Nr 6/2010, 20/21, veröffentlichte Umfrage bestätigt verschiedene vom Föderalismusinstitut in der Vergangenheit vorgestellte Ergebnisse anderer Befragungen: Die Verwaltungen der Gemeinden und der Länder genießen bei der Bevölkerung einen guten Ruf. Das Ergebnis zeigt, dass die oft gescholtenen Verwaltungen der Gemeinden und der Länder von den Bürgerinnen und Bürgern deutlich besser als die Bundesverwaltung beurteilt werden. Das Ergebnis der Umfrage ist wohl auch als eine Ablehnung des zentralistischen Vorschlags zu werten, die Bezirkshauptmannschaften als Verwaltungsebene abzuschaffen.
Bei ihren Tätigkeiten sind die Länder im Zusammenhang mit Katastrophenvorkehrungen und der Katastrophenhilfe auf die Informationen verschiedener Einrichtungen angewiesen. Dabei kommt den Wetterdaten (Niederschlagswarnungen für die Landeswarnzentralen, Lawinenwarndienst, Schneewarnungen) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wesentliche Bedeutung zu. Die Bundesländer verlangen nun vom Bund, bei der Formulierung des neuen ZAMG-Gesetzes darauf Rücksicht zu nehmen, dass ihnen auch künftig die notwendigen Informationen für die Katastrophenabwehr wie bisher kostenlos und verlässlich zukommen.
In den vergangenen Monaten hat sich nicht zuletzt angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte die Diskussion zu Kernfragen des föderalen Systems und insbesondere zu Fragen des Parlamentarismus in Bund und Ländern sowie des Finanzföderalismus in Österreich intensiviert. Am 14. Oktober findet im Haus der Europäischen Union in Wien ein von Foster (Foundation for strong European Regions) und dem Institut für Föderalismus organisiertes Expertenhearing zum Thema „Die Zukunft des österreichischen Bundesstaates in Europa“ statt. Dabei werden im Rahmen zweier prominent besetzter Panels österreichische Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Politik Grundsatzfragen bundesstaatlicher Ordnung und bundesstaatlicher Finanzen diskutieren. Das genaue Programm finden Sie in der pdf-Datei.
Am 14. Juni 2010 hat das Institut für Föderalismus den Nachwuchspreis für wissenschaftliche Forschung zum Föderalismus 2010 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen und das Einreichformular sind auf der Homepage des Instituts abrufbar. Wir dürfen daran erinnern, dass die Ausschreibungsfrist am 31. Oktober 2010 endet und Interessierte einladen, sich rechtzeitig um die Vergabe des Nachwuchspreises zu bewerben.