05.11.2010

Föderalismus Info 5/2010

Bundeseinheitliches Krankenanstaltengesetz löst die Probleme im Spitalsbereich nicht!

Gesundheitsminister Stöger glaubt offenbar, mit einer Kompetenzverschiebung und Zentralisierung die Probleme im Spitalsbereich lösen zu können. Er machte am 2. November 2010 den Vorschlag, mittels eines „bundesweit geltenden Krankenanstaltengesetzes“ und durch Mittelzuweisungen des Bundes die Kostensteigerungen im Krankenanstaltenbereich in den Griff zu bekommen. Künftig sollten die Länder deutlich weniger Einfluss haben und nur noch das Bundes-Krankenanstaltengesetz vollziehen. Ein neuer Zentralismus löst die Probleme im Krankenanstaltenwesen allerdings nicht. Die Position des Instituts für Föderalismus zur Frage der Kompetenzverlagerung im Spitalswesen ist als pdf-Datei auf der Homepage abrufbar.

Transparenzdatenbank: werden Länderstandpunkte berücksichtigt?

Nach intensiven Verhandlungen einigte sich die Regierungskoalition über die Einführung einer Transparenzdatenbank, mit der neben allen Förderungen für Einzelpersonen – sowohl aus dem Sozial- wie aus dem Wirtschaftsbereich – auch steuerliche Erleichterungen für Konzerne und Stiftungen erfasst werden sollen. Im Zuge der Begutachtung wurde von den Ländern klargestellt, dass sie sich grundsätzlich zur Transparenzdatenbank bekennen. Auch wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. Von Seiten des Bundes wird nun allerdings versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, ohne etwa zu klären, wer für die Kosten der Datenerhebung aufkommt und wem die Daten dann zur Verfügung stehen.



Die von der Bundesregierung am 19. Oktober 2010 beschlossene Regierungsvorlage (RV 940 dB XXIV. GP NR) eines Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz) wurde dem Nationalrat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Zum Begutachtungsentwurf vom 1. September 2010 hatten die Länder grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Ziele des Vorhabens erhoben, durch die Einrichtung eines Transparenzportals und einer Transparenzdatenbank eine zusammenfassende Darstellung von Leistungen der öffentlichen Hand für die jeweils betroffenen Empfänger darzustellen und auch eine anonymisierte Auswertung dieser Leistungen zu ermöglichen.
Von den Ländern wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. So sollte etwa klargestellt werden, dass die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mbH als datenschutzrechtliche Dienstleisterin von der Bundesregierung ermächtigt bzw beauftragt ist, die Transparenzdatenbank einzurichten, die notwendigen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Angeregt wurde – erfolglos – eine Klarstellung dahingehend, dass auch den Ländern die Möglichkeit einer anonymisierten Auswertung der von ihnen übermittelten Daten offen stehen soll.
Kritisch angemerkt wurde, dass die Schaffung einer umfassenden und detaillierten gesetzlichen Grundlage einer engen Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern bedarf, zumal die Umsetzung dieses Vorhabens angesichts der diesbezüglichen eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufeinander abgestimmte und allenfalls ergänzende bundes- und landesgesetzliche Regelungen erforderlich macht. Als zweckmäßig wurde erachtet, diese Abstimmung im Rahmen einer Vereinbarung nach Art 15a B-VG vorzunehmen, wie dies auch der Bund beabsichtigt. Völlig unverständlich ist allerdings, dass der vorliegende Gesetzentwurf bereits in Kraft treten soll, bevor die Verhandlungen über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung überhaupt begonnen wurden. Es entsteht der Eindruck, dass ein bereits in Kraft stehendes Bundesgesetz das Ergebnis der noch ausstehenden Verhandlungen betreffend eine Vereinbarung nach Art 15a B-VG in weiten Teilen vorwegnehmen soll, da bereits aus dem vorliegenden Gesetzentwurf erschlossen werden kann, dass den Ländern diesbezüglich offenbar nur wenig Spielraum zugestanden wird. Anzumerken ist auch, dass der nachträgliche Abschluss der Vereinbarung durchaus entsprechende Präzisierungen bzw Ergänzungen des dann bereits in Geltung stehenden Gesetzes zur Folge haben könnte. Medienberichten (vgl Sozialleistungen: Datenbank kommt fix, in: Tiroler Tageszeitung vom 20.10.2010) war übrigens zu entnehmen, dass der Finanzminister und der Sozialminister mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen werden, die Vereinbarung bis 30. Juni 2011 abzuschließen. Sollte dies nicht gelingen, werde die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2011 dem Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz zur Beschlussfassung vorlegen, mit dem die Länder verpflichtet werden, die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen.
Kritik ist auch anzubringen, dass der Begutachtungsentwurf – entgegen der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus – keine entsprechende Darstellung der für die Länder (Gemeinden) erwachsenen Kosten enthielt. Mit Mehrkosten für die Länder ist jedenfalls zu rechnen. Seriöse Berechnungen, welche Kosten Transparenzportal und Transparenzdatenbank konkret für die Länder (Gemeinden) verursachen werden, können wohl erst dann angestellt werden, wenn die entsprechenden Umsetzungsverpflichtungen der Länder im Einzelnen bekannt sind. Dies gilt insbesondere auch für den Aufwand, der für die technischen Voraussetzungen, die für den Anschluss der Länder an die Schnittstelle zur Transparenzdatenbank, erforderlich ist.
Die Vorgehensweise des Bundes im Zusammenhang mit der Einrichtung der Transparenzdatenbank ist nicht von partnerschaftlichem Vorgehen und Rücksichtnahme gekennzeichnet, vielmehr entsteht der Eindruck, dass ein Vorhaben des Bundes einfach „durchgezogen“ wird und die Länder vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Wirtschaftskompetenzzentren – droht neuer Zentralismus?

Wird ein richtiges Anliegen wieder einmal durch Zentralismus diskreditiert? Oder ist weiterer Zentralismus das eigentliche Ziel? Diese Fragen stellen sich angesichts eines Begutachtungsentwurfs zum „strafrechtlichen Kompetenzpaket“, der unlängst versandt wurde. Bei den geplanten Wirtschaftskompetenzzentren wird jedenfalls über das angestrebte Ziel hinaus geschossen.



Im August 2010 hat das Bundesministerium für Justiz den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket) zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Oktober 2010.
Mit dem geplanten Gesetz sollen ua eine „Kronzeugenregelung“ eingeführt und im Strafgesetzbuch Maßnahmen getroffen werden, um kriminell erwirtschaftetes Vermögen wirkungsvoll zugunsten des Staatshaushaltes einziehen zu können, und bei den Staatsanwaltschaften am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft und den Gerichtshöfen erster Instanz am Sitz des Gerichtshofes zweiter Instanz Wirtschaftskompetenzzentren eingerichtet werden.
Die geplante Steigerung der Effizienz der Staatsanwaltschaften ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus föderalistischer Sicht ist die Zuständigkeit des Landesgerichtes am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft allerdings kritisch zu beurteilen. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Zuständigkeitsbereich der Landesgerichte (zB Feldkirch, Salzburg, Klagenfurt) massiv eingeschränkt und bspw die Zuständigkeit des für Tirol zuständigen Landesgerichts auf Vorarlberg ausgedehnt würde. Es besteht auch die Gefahr, dass schleichend auch für andere Rechtsbereiche eine zentrale Zuständigkeit des Landesgerichts am Sitz des OLG vorgesehen wird.
Auch der Katalog des § 20 StPO erscheint zu weit gefasst. Weshalb jede in die Zuständigkeit der Gerichte fallende Steuerhinterziehung – das gilt auch für die Geldwäscherei, Ketten- und Pyramidenspiele und organisierte Schwarzarbeit – eines besonders spezialisierten Staatsanwaltes (und Gerichtes!) bedarf – eine gewisse Spezialisierung dürfte ja bei den Staatsanwaltschaften am Sprengel aller Landesgerichte möglich sein - ist nicht ganz nachvollziehbar.

Föderalismus braucht Föderalisten! Rückblick auf die Veranstaltung „Die Zukunft des österreichischen Bundesstaates in Europa“

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des Instituts für Föderalismus, der Foster Europe, dem Europäischen Parlament, Informationsbüro für Österreich, der Europäischen Kommission, Vertretung in Österreich, der Grünen Bildungswerkstatt, der Politischen Akademie der ÖVP und dem Renner Institut, wurden die Rahmenbedingungen und Zukunftsperspektiven des Föderalismus in Österreich eingehend diskutiert. Fazit: Föderalismus benötigt nicht nur föderale Institutionen, sondern auch einen föderalistischen Geist auf allen Ebenen des Staates. Das heißt, es bedarf der Bereitschaft der Länder, Verantwortung zu übernehmen, und der Bereitschaft der Zentralbehörden, Verantwortung zu übertragen – in einem gemeinsamen Geist des multilevel governing.



Der österreichische Föderalismus wird häufig wegen der Kleinräumigkeit seiner Verhältnisse als ineffizient kritisiert. Im Rahmen des Expertenhearings am 14. Oktober 2010 im Haus der Europäischen Union stellte Gebhard Kirchgässner, Universität St. Gallen, dar, wie effizient Föderalismus auch in Kleinstaaten sein kann. Er beschreibt die Rahmenbedingungen, Grenzen und Möglichkeiten für einen Steuerwettbewerb und für fiskalische Dezentralisierung auch unter europäischer Perspektive. Charlie Jeffery, University of Edinburgh, stellte die möglichen Zugewinne an demokratischer Willensbildung und Kontrolle im Mehrebenen-Staat dar. Ihre Konzepte wurden mit ExpertInnen und PolitikerInnen aus Österreich (darunter Staatssekretär Lopatka (ÖVP), die Abg. Willi Molterer (ÖVP) und Günther Kräuter (SPÖ), Werner Kogler und Madeleine Petrovic von den Grünen diskutiert. An dieser Paneldiskussion nahm auch Institutsdirektor Peter Bußjäger teil (siehe Foto mit Abgeordneten Günther Kräuter).
Das Fazit der Veranstaltung lautete: Föderalismus braucht Föderalisten. Ohne Föderalisten gibt es keinen funktionsfähigen Föderalismus. Österreich muss prüfen, ob die aus der k.u.k. Zeit übernommene Verwaltungskultur, in der Zuständigkeiten nach oben delegiert werden, im Europa des Lissabon-Vertrages noch tragfähig und europatauglich ist. Der österreichische Föderalismus muss sich im heutigen europäischen Umfeld als effizient und kostengünstig behaupten.

Effizienz und Verantwortung im modernen föderalistischen Staat am Beispiel Schweiz

Die Schweizerische Botschaft in Österreich und das Institut für Föderalismus laden ein zur Veranstaltung „Föderalismus 2.0 – Effizienz und Verantwortung im modernen föderalistischen Staat am Beispiel Schweiz“. Prof. Giovanni BIAGGINI, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich, klärt die Frage, wie im föderalistischen System der Schweiz Effizienz und Verantwortung gewährleistet sind. Kennzeichen des Schweizer Föderalismus ist neben anderem die Steuerhoheit auf der Ebene der Kantone und der Gemeinden. Die Schweiz verfügt seit der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999 über eine der modernsten Verfassungen Europas. Im sog „Neuen Finanzausgleich (NFA)“ wurden die Finanzflüsse und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu geregelt. Donnerstag, 25. November 2010, Universität Innsbruck, Hauptgebäude, Saal University of New Orleans, Beginn 15:00 Uhr s.t.

Vortrag: Russischer Föderalismus

Die vom Institut für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, der Tiroler Juristischen Gesellschaft und dem Institut für Föderalismus organisierte Vorlesungsreihe „Europäischer Föderalismus im 21. Jahrhundert“ wird auch im Wintersemester 2010/2011 fortgesetzt. Im Rahmen dieser Vorlesungsreihe hält Prof. Ivan VOLODIN am 23. November 2010 an der Universität Innsbruck einen Vortrag zum Thema „Federalism in Russia“ und beleuchtet die mit Putins Machtübernahme gestoppte Föderalisierung des riesigen Landes. Dienstag, 23. November 2010, Hauptgebäude der Universität Innsbruck, Innrain 52, 1. Stock, Nordtrakt, UNO-Saal, mit Beginn um 18:00 Uhr s.t.



Prof. Volodin ist Professor für öffentliche Verwaltung an der Moscow University for the Humanities. Es ist Vertreter Russlands in der Group of Independent Experts des Europarates. Zu seinen speziellen Forschungsgebieten zählt die lokale und regionale Selbstverwaltung.
Die Demokratisierung Russlands, die durch Boris Jelzin vorangetrieben worden war, kam im Jahr 2000 durch die Machtübernahme von Wladimir Putin zum Stillstand. Dies hatte auch Auswirkungen auf den neuen russischen Föderalismus, der nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in der russischen Verfassung von 1993 verankert worden war.
Der Vortrag behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des russischen föderalen Systems und setzt sich dabei mit den verfassungspolitischen Implikationen seiner asymmetrischen Gestaltung und des Moskauer Zentralismus auseinander.
Die Veranstalter laden zu diesem Vortrag ein und freuen sich auf zahlreichen Besuch.

Workshop: Finanzkrise, Staatsschulden und Föderalismus – Wege der Krisenbewältigung – Kurzbericht

Gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen veranstaltete das Institut für Föderalismus am 8. und 9. Oktober 2010 in Innsbruck, Landhaus, einen Workshop zum Thema „Finanzkrise, Staatsschulden und Föderalismus – Wege der Krisenbewältigung. Eine umfassende Dokumentation der Veranstaltung ist in Arbeit, im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über Themen und Referenten.



Im Modul 1Die Betroffenheit von Regionen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise“ stellte der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz LAMBERTZ, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den ökonomischen und politischen Status von Regionen im internationalen Vergleich dar. Er ging dabei auf die besondere Situation Belgiens ein, dessen Staatskrise nach wie vor ungelöst ist.
Dieter WOLF von der Universität Bremen, ging auf die Finanzkrise im Europäischen Mehrebenensystem und die Folgen für die mitgliedstaatliche und regionale Finanzpolitik ein.
Der Vorstand des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung, Martin GROSSE HÜTTMANN, erläuterte die Rolle der Landesbanken für bestimmte Wirtschaftsbereiche in den Regionen und stellte auch die möglichen Zusammenschlüsse der derzeit bestehenden Landesbanken in Deutschland zu großen Instituten dar. Gerade in der Finanzkrise mussten die Länder durch die Übernahme von Haftungen zum Weiterbestehen ihrer Landesbanken beitragen.
Prof. Hans PITLIK vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung untersuchte in seinem Vortrag die Frage, ob föderale Staaten bei der Krisenbewältigung und Konsolidierung im Nachteil sind. Bei den Maßnahmen und Reaktionen auf die Finanz- und Wirtschaftskrise war kein signifikanter Einfluss der föderativen bzw unitarischen Staatsstruktur feststellbar. Pitlik kommt zum Ergebnis, dass föderative Systeme bei der Implementierung von fiskalpolitischen Maßnahmen allerdings gewisse Nachteile aufweisen.
Das Modul 2 war dem Thema „Strategien und Krisenbewältigung“ gewidmet.
Prof. Roland STURM, Universität Erlangen, ging in seinem Referat auf die verfassungsrechtlichen Schuldenbremsen und die neuen Haushaltsregeln in Deutschland ein. Die neue Verschuldensregel in Deutschland nimmt den Landesparlamenten, die schon bisher auf der Einnahmenseite weitgehend einflusslos waren, weil der Bund (unter Mitwirkung des Bundesrates) die wesentlichen Steuergesetze verabschiedet, nun auch ihre Autonomie auf der Ausgabenseite. Er fragte kritisch, was ein Landesparlament ohne die Möglichkeit, im Wesentlichen die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen, eigentlich noch für einen Wert hat.
Cristina FRAENKEL-HAEBERLE, Institut für Föderalismus und Regionalismusforschung, EURAC Bozen, referierte über die Schuldenbremse und die neuen Haushaltsregeln in Italien. Im Mai 2009 wurde das Gesetz Nr 42 verabschiedet, mit dem der sog „Steuerföderalismus“ („Calderoli-Reform“) eingeführt wurde. Als erste Maßnahmen wurden die Föderalisierung des Domänenvermögens, die Harmonisierung der Haushalte und der Gemeindeföderalismus vorgesehen. Auf Grund der angespannten Finanzlage des italienischen Staats wurde inzwischen mit der Notverordnung Nr 78/2010 „Dringende Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen und zur regionalen Wettbewerbsfähigkeit“ (sog „Korrekturmanöver“) versucht, den Regionen einseitige Auflagen und Sparzwänge aufzuerlegen. Es folgten daraufhin zahlreiche Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof, deshalb herrsche derzeit in Italien absolute Rechtsunsicherheit.
Univ.Prof. Erich THÖNI und Caroline BONN, Institut für Finanzwissenschaft der Universität Innsbruck, stellten ausführlich die fiskalische Autonomie und die fiskalische Verantwortung am Beispiel des österreichischen Finanzausgleichs dar.
Univ.Prof. Wolfgang RENSCH, Universität Magdeburg, referierte abschließend über die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den alten und neuen Bundesländern und die Effekte des einsetzenden Aufschwungs. Dabei kam er zum Ergebnis, dass speziell die neuen Bundesländer vom Aufschwung profitierten und geringere Haushaltsdefizite aufweisen würden.
Zu den einzelnen Referaten wurden jeweils ausführliche Diskussionen geführt.
Der Präsident des Tiroler Landtages Herwig van STAA begrüßte die Teilnehmer im Namen des Landes Tirol und führte sehr fachkundig durch den Tiroler Landtag und ging auf die Bedeutung der Landesparlamente auch in Zeiten von Wirtschaftskrisen ein.

Landesamtsdirektor Müller in den Ruhestand getreten

Mit 30. September 2010 ist der Landesamtsdirektor von Vorarlberg, Dr. Johannes MÜLLER, nach Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. Johannes Müller gehörte seit der Gründung des Instituts im Jahr 1975 bis September 2010 – also 35 Jahre lang – dem Kuratorium des Instituts an und hat sich in dieser Zeit große Verdienste erworben. Das Institut dankt dem langjährigen Kuratoriumsmitglied für seine Unterstützung und die fachliche und engagierte Zusammenarbeit und wünscht für den Ruhestand alles Gute, vor allem weiterhin viel Gesundheit. Zum Kuratoriumsmitglied wurde der neue Landesamtsdirektor Dr. Günther EBERLE bestellt.

Buchtipp: Vorarlbergs politische Landschaft

Gestützt auf umfangreiche Erhebungen bietet das von Peter Bußjäger/Ferdinand Karlhofer/Günther Pallaver herausgegebene Buch eine aktuelle Bestandsaufnahme der politischen Strukturen Vorarlbergs. In zwölf Beiträgen wird die Landespolitik im Bezugsfeld der österreichischen und europäischen Entwicklungsdynamik beleuchtet. Der Bogen spannt sich von Analysen des Regierungssystems und der Parteienlandschaft über Fragen der Landesverwaltung, des Föderalismus und der Nachbarschaftspolitik bis hin zu den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Medien sowie einer historischen Abhandlung zur besonderen regionalen Identität des Landes.