24.10.2005
Föderalismus Info 5/2005
Um das Service für alle am Föderalismus Interessierten weiter zu verbessern, hat das Institut nach der Umgestaltung der Föderalismus-Info einen weiteren großen Schritt gesetzt. Die Homepage wurde noch nutzerfreundlicher gestaltet. Aktuelles und Hintergründe sind übersichtlicher aufbereitet, Informationen werden so noch schneller zu finden sein.
Wir hoffen, dass Sie an der neuen Homepage Gefallen finden, und sind für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sehr dankbar. Sollte es in der Umstellungsphase noch zu kleineren Schwierigkeiten kommen, bitten wir um Nachsicht.
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Möglicherweise kommt doch noch Bewegung in die Verfassungsreform! Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat im Rahmen eines Festaktes anlässlich der 85. Wiederkehr der Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes beachtenswerte Vorschläge zur Reform des Bundesrates gemacht: Ähnlich wie dies bereits vom Föderalismusinstitut vorgeschlagen wurde, sollte nach den Vorstellungen des Bundespräsidenten das ritualisierte Einspruchsverfahren bei einfachen Bundesgesetzen beseitigt werden. Der Bundesrat sollte sich nur noch dann mit dem Gesetz befassen, wenn dies von einer qualifizierten Mehrheit verlangt würde.
Anlässlich des Festaktes zur Erinnerung an die Länderkonferenzen 1945 gab Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ein engagiertes Bekenntnis zur föderalistischen Ordnung Österreichs ab. Der Bundeskanzler betonte auch seine Bereitschaft zu einer Verfassungsreform im Einvernehmen mit den Ländern. „Das Institut für Föderalismus begrüßt diese Ankündigung, das Projekt einer Verfassungsreform in kooperativer Weise fortzusetzen. Gerade die Länderkonferenzen, mit denen 1945 die Grundlagen für die erfolgreiche Zweite Republik geschaffen wurden, können ein Vorbild sein“, meint dazu der Direktor des Föderalismusinstituts, Dr. Peter Bußjäger.
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Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, die für die Bürgerinnen und Bürger einen rascheren Zugang zum Recht bedeuten würde.
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Modernisierung des Wahlrechts, die es den Ländern erlauben würde, die Briefwahl einzuführen.
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Dezentralisierung der Strukturen im Bildungswesen durch Einbau der Landesschulräte in die Landesverwaltungen.
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Verfassungsbereinigung durch Einbau verstreuter Verfassungsbestimmungen in die ursprüngliche Verfassung sowie Straffung und Abschlankung des Verfassungstextes.“
In den Lehrbüchern des Staatsrechts beginnt die Zweite Republik mit der Proklamation der Unabhängigkeit Österreichs durch die Renner-Regierung am 27. April 1945. Wenig später wurde die Vorläufige Verfassung vom 1. Mai erlassen, die Österreich als einen zentralistischen Staat einrichtete. Erst am 12. Oktober 1945 wurden die Kompetenzen der Länder wieder hergestellt. Nur durch diese Einbindung der Bundesländer gelang es letztlich, die Republik zu stabilisieren. Die Länder wurden zu tragenden Säulen des neuen Österreich, auf die man auch in Krisenzeiten bauen kann.
Das erstinstanzliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum oberösterreichischen Gentechnik-Verbot hat noch eine bisher vernachlässigte juristische Dimension: Kommt es zu einer allgemeinen Klagslegitimation der Länder vor dem EuGH? Auf jeden Fall ist die Entscheidung auf juristischer Ebene ein wichtiger Fortschritt für die Länder und Regionen, da erstmals vom EuGH eine „individuelle Betroffenheit“ alleine von der innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Kompetenzlage abhängig gemacht wird.
Die Ernennung von Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger zum Richter des Verwaltungsgerichtshofes von Liechtenstein durch Erbprinz Alois nach vorangegangener Wahl durch den Landtag ist eine Auszeichnung und eine Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit des Institutsdirektors auch außerhalb der engen Grenzen Österreichs. „Die Auseinandersetzung mit dem Liechtensteinischen Recht wird auch meine Kenntnisse über die Effizienz kleinräumiger Rechtsordnungen bereichern“, ist der Institutsdirektor überzeugt.