Mit Schreiben vom 20. Februar 2012 versandte das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über ein koordiniertes Förderwesen zur Stellungnahme. Die Begutachtungsfrist endet am 4. April 2012.
Die Zielsetzungen der gegenständlichen Vereinbarung, nämlich die Vergabe von Förderungen zu koordinieren, um gemeinsame Schwerpunkte zu setzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sind anzuerkennen und zu unterstützen. Auch die Bestrebungen auf europäischer Ebene einer vermehrten Konzentration der Fördermittel, einer besseren Ausrichtung der Förderungen auf die Europäische Wirtschaftsstrategie „Europa 2020“ und einer mehrjährigen Laufzeit der Förderprogramme werden begrüßt und sollen auch einen entsprechenden Niederschlag in der beabsichtigten Neuausrichtung des österreichischen Förderwesens finden.
Die Vergabe von Förderungen durch die Gebietskörperschaften muss von diesen – soweit es sich nicht um kofinanzierte Förderungen handelt – jeweils in eigener Verantwortung und als Träger von Privatrechten erfolgen.
Deshalb sind aus föderalistischer Sicht zum vorliegenden Entwurf der abzuschließenden Vereinbarungen folgende Bemerkungen zu machen:
Wenn wie vorgesehen, einheitliche Förderabwicklungsstellen für die einzelnen Fördersparten eingerichtet werden sollen, muss berücksichtigt werden, dass dies massive Änderungen in den Organisationsstrukturen und Abläufen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Vertragspartner nach sich ziehen wird.
Das vorgeschlagene Modell, das eine Trennung von Förderentscheidung und Förderabwicklung vorsieht, ist nicht ohne weiteres auf alle Förderbereiche anwendbar. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Vorschlag eher zu einer zusätzlichen Verbürokratisierung, verbunden mit einer deutlichen Entscheidungsverzögerung führen würde. Entgegen der grundsätzlichen Zielvorgabe könnte eine Umsetzung des Vorschlages sogar zusätzlichen Aufwand verursachen.
Völlig unklar ist auch, wie die im Besonderen Teil der Erläuterungen des Vereinbarungsentwurfes vorgeschlagene Akkordierung eines Förderungskonzepts zwischen Bund und Ländern unter Einbindung von Gemeinden und anderen Selbstverwaltungskörpern geschehen soll. Auf welche Weise sollten welche Gemeinden eingebunden werden und welche Selbstverwaltungskörper sind mit einzubeziehen bzw nicht? Überdies dürfte es schwierig sein, ein einheitliches Förderkonzept zu erarbeiten, solange noch kein genauer Überblick über die derzeit von den Vertragspartnern gewährten Förderungen besteht. Hier müssten der aktuelle Stand der mit Daten zu befüllenden Transparenzdatenbank und die diesbezüglich abzuschließende Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG berücksichtigt werden.
Kritisch anzumerken ist, dass die vorgeschlagenen Mindeststandards für die Gestaltung der Förderung keine Unterscheidung zwischen Förderungen von Groß- und Kleinprojekten vorsehen. Mehrere vorgeschlagene Mindeststandards würden dazu führen, dass der administrative Aufwand sowohl auf Seite des Fördergebers als auch auf Seite der geförderten Unternehmen gerade bei Kleinförderungen im Missverhältnis zum angestrebten Nutzen stehen würde. Falls es das Bestreben des Bundes ist, Kleinförderungen in Zukunft zu unterbinden, sollte dieses Anliegen mit den Ländern als Vertragspartner der Vereinbarung, diskutiert werden und nicht versucht werden, ein solches Ergebnis durch die Aufbürdung extremer Standards in der Förderabwicklung zu erzielen.
Aus den Erläuterungen zum Vereinbarungsentwurf geht hervor, dass durch die Umsetzung der Vereinbarung, d.h. durch die vorgesehene Regelung des Förderwesens bei einer Effizienzsteigerung von bis zu 5% des Fördervolumens Einsparungen im Bereich der Förderungsverwaltung durch eine Senkung des Verwaltungsaufwandes von bis zu 600 Mio € erwartet werden. Dabei geht das Finanzministerium von Expertenschätzungen aus, wonach der Personalaufwand für die Abwicklung von Förderungen durchschnittlich rund 18,7% und die Sachkosten durchschnittlich rund 26,7% der Förderhöhe betragen. Bei einer Senkung des Verwaltungsaufwandes um 3 bis 5 Prozentpunkte könnten also 400 bis 600 Mio € eingespart werden. Den Erläuterungen ist allerdings nicht zu entnehmen, welche Berechnungen dieser Einschätzung zugrunde liegen, in welchem Zeitraum dieses Einsparungspotenzial erzielt werden kann und wie sich dieses auf Bund und Länder verteilt. Das angegebene Einsparungspotenzial ist in keiner Weise nachvollziehbar und erscheint illusorisch zu sein.
Beispielsweise ergeben die vom Sachgebiet Wirtschaftsförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung laut Tiroler Kosten- und Leistungsrechnung für die Abwicklung der Tiroler Förderungsprogramme erhobenen Kosten ganz andere Prozentwerte für den Personal- und Sachaufwand. Während der Bund von einem Personalaufwand von 18,7% ausgeht, ergibt sich beim Land Tirol für das Jahr 2011 ein solcher von lediglich 4,8% der Förderausgaben. Ähnlich stellt sich die Situation beim Sachaufwand dar. Einem Anteil von 26,7% an den Förderausgaben beim Bund stehen beim Land Tirol nur rund 1,2% gegenüber. Diese Zahlen sprechen für sich und zeigen deutlich, dass die Länder bei der Abwicklung ihrer Förderprojekte effizient und sparsam wirtschaften.
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung in der vorliegenden Fassung würde es zu einer massiven Erhöhung des Verwaltungsaufwandes kommen. Die vorgesehenen Regelungen würden zu einem praktischen Ausschluss von kleinen Förderungen führen. Dieser Schritt wäre in Anbetracht dessen, dass es gerade die KMUs sind, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen, fatal.
Der Bund muss mit den Ländern in Verhandlungen über die Umsetzung ein den Zielen des Vereinbarungsentwurfes entsprechendes Kooperations- und Koordinationsinstrument treten, das auf die Erfordernisse und Bedürfnisse im Bereich des Förderungswesens wesentlich besser Bedacht nimmt, als der derzeit vorliegende, vom Finanzministerium einseitig verordnete Vereinbarungsentwurf.