15.05.2012
Föderalismus Info 3/2012
Mit dem einstimmigen Beschluss über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Verfassungsausschuss des Nationalrates am 2. Mai 2012 haben die geplanten neuen Verwaltungsgerichte die erste parlamentarische Hürde genommen. Neben den allgemein erhofften Verfahrensbeschleunigungen soll die neue Regelung auch die Einspruchsrechte des Bundes gegen Landesgesetze einschränken. Außerdem wird das Einspruchsrecht der Bundesländer gegen Bundesgesetze neu geregelt. In Summe stellt die Novelle einen kleinen föderalistischen Fortschritt sowie eine Annäherung an internationale Standards der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar.
Die Aufregung über die ersten Entwürfe der Finanzministerin zum Stabilitätspakt hat sich ziemlich rasch gelegt. Im Zuge konstruktiver Verhandlungen konnte eine vernünftige Lösung erzielt werden, die sowohl dem Ziel ausgeglichener Budgets dienen kann als auch die jeweiligen Verantwortungsebenen respektiert. Eine vertiefte Auseinandersetzung folgt in einer separaten Föderalismus-Info, zur vorliegenden Einigung siehe auch den Kommentar von Institutsdirektor Peter Bußjäger in den Vorarlberger Nachrichten vom 11. Mai 2012.
Das Institut für Föderalismus veranstaltet am 12. Juni 2012 in den Redoutensälen in Linz ein Seminar zum Thema „Perspektiven des Finanzföderalismus in Österreich“. Die Veranstaltung widmet sich neben allgemeinen Fragen zum Fiskalföderalismus auch aktuellen Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich. Als Referenten erwartet werden unter anderem Gisela Färber, Gebhard Kirchgässner, Friedrich Schneider und Institutsdirektor Peter Bußjäger.
Details zum Programm siehe die Einladung als pdf-Datei.
Am Rande der Verhandlungen zum Stabilitätspakt haben sich Bund und Länder auch auf Grundsätze eines sog „Transparenzpaktes“ geeinigt, in dem die künftige Parteien-Finanzierung geregelt werden soll. Noch sind allerdings zahlreiche Fragen offen, bspw zur Offenlegung von Parteispenden oder zu Spielräumen der Länder für eigene, strengere Regelungen als sie der Bund vorsieht. Gerade letzteres wäre aus föderalistischer Sicht besonders wichtig. Währenddessen hat Vorarlberg ein weitreichendes eigenes Parteienförderungesetz beschlossen.
Das Institut für Föderalismus veranstaltete am 17.4.2012 im Landhaus in Innsbruck einen Workshop zum Thema Gemeindekooperationen. Ziel war es, die Möglichkeiten erweiterter Gemeindezusammenarbeit, wie sie sich insbesondere seit der B-VG-Novelle BGBl I 60/2011 ergeben hat, der interessierten Öffentlichkeit darzulegen. Dabei wurden in Vorträgen von Institutsdirektor Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger, Univ.Prof. Dr. Harald Stolzlechner und Univ.Prof. Dr. Harald Eberhard die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehend erörtert und von Dr. Klaus Wirth sowie Univ.Prof. Dr. Erich Thöni vor allem die ökonomischen Aspekte auch im Hinblick auf die Grenzen allfälliger Einsparungspotentiale intensiverer Gemeindekooperation beleuchtet. Der letzte Teil der Veranstaltung widmete sich Praxisfragen und künftigen Einsatzmöglichkeiten der Gemeindekooperation unter den neuen Rahmenbedingungen. Es ist beabsichtigt, die Beiträge des Workshops im Herbst dieses Jahres als Tagungsband zu veröffentlichen.
Am 2. Mai 2012 fand im Bundesrats-Sitzungssaal des Parlaments in Wien die Präsentation des Werks von Martin C. Wittmann „Der Senat der Italienischen Republik und der Bundesrat der Republik Österreich – Ein rechts- und politikwissenschaftlicher Vergleich“ statt. Das Buch untersucht die Zweiten Kammern Italiens und Österreichs hinsichtlich ihrer Stellung, ihrer Aufgaben und Befugnisse sowohl im Verfassungsrecht als auch in der Verfassungswirklichkeit einschließlich ihrer Rolle im Rahmen der Europäischen Union, die sich nicht zuletzt im Zuge der Implementierung des Vertrags von Lissabon gewandelt hat (vgl zur Veranstaltung auch die Parlamentskorrespondenz Nr 355 vom 2.5.2012). Die 524 Seiten starke Studie vereint Rechtsdogmatik, politikwissenschaftliche Analyse sowie einen rechtsvergleichenden Zugang. Das Buch ist in der Schriftenreihe des Instituts als Band 114 im Braumüller-Verlag erschienen.
Mit dem von Anna Gamper verfassten Buch über die „Regeln der Verfassungsinterpretation“ und dem von Michael Burgess und G. Alan Tarr herausgegebenen Band „Constitutional Dynamics in Federal Systems“ gibt es zwei interessante Neuerscheinungen zum Thema Föderalismus.