18.05.2020



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Föderalismus in Zeiten der Coronakrise

Aus Anlass der aktuellen Situation betreffend die Verbreitung von COVID-19 wurden im Föderalismus-Blog (www.foederalismus.at/blog) einige Beiträge veröffentlicht, die sich aus unterschiedlichen – insbesondere föderalen – Blickwinkeln mit dem Thema auseinandersetzen. Neben mehreren Blogs in Bezug auf die österreichischen (rechtlichen) Entwicklungen werden auch Zentralisierungstendenzen in Italien sowie der Föderalismus in der Schweiz untersucht.

In ihrer Stellungnahme analysieren Institutsdirektor Peter Bußjäger und Anna Gamper von der Universität Innsbruck die Verfassungskonformität einer verpflichtenden Tracking-App. Während eine „auf vollständiger Freiwilligkeit aller Betroffenen beruhende Weitergabe von Informationen […] zumindest kein verfassungsrechtliches Problem dar[stellt]“, berührt eine verpflichtende Tracking-App zahlreiche Grundrechte. So bildet insbesondere die Pflicht zur Bekanntgabe einer Infizierung „sowohl einen Eingriff in den Datenschutz als auch das Recht auf Privatleben“. „Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ist trotz des zweifellos wichtigen öffentlichen Interesses am Gesundheitsschutz zu bezweifeln“. (Link)

Karl Kössler befasst sich in seinem Blog „Zentralisierung Italiens auf Zeit oder autonome Regionen als Opfer von Covid-19?“ mit Italiens Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 und der Koordinierung der Regierungsebenen. Insgesamt offenbarten, so der Autor, „die bisherigen Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 eine krisenbedingte Zentralisierung, welche die bereits zuvor bestehende Tendenz zur Zentralisierung verstärkte.“ Die entscheidende Frage werde sein, „ob sich die aktuelle Zentralisierung der Politik ebenso wie ihre Technokratisierung auf den Ausnahmezustand der Pandemie beschränkt bleiben wird.“ (Link)

„Die gegenwärtige Situation, in der der Bund das Heft in die Hand nimmt, hebt den Föderalismus nicht auf, sondern versetzt ihn vielmehr in den von Verfassung und Gesetz vorgesehenen Krisenmodus“, stellen Eva Maria Belser, Andreas Stöckli und Bernhard Waldmann in ihrem Blog „Der schweizerische Föderalismus funktioniert auch im Krisenmodus“ fest. Der Bund habe „angesichts der gegenwärtigen Krise nicht nur Massnahmen erlassen, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, sondern auch sein allgemeines Notverordnungsrecht genutzt.“ Unmittelbar gestützt auf die Verfassung habe er umfassende Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen. Allerdings: Wer aufgrund weitergehender kantonaler Maßnahmen wirtschaftliche Einbußen erleidet, müsse seine Wünsche nach Unterstützung an den Kanton richten. „So strapaziert der Alleingang einzelner Kantone die eidgenössische Solidarität nicht. Im Gegenteil, gelingt es einem Kanton mit Hilfe rechtsstaatlicher, insbesondere verhältnismässiger Massnahmen, die Ausbreitung der Epidemie auf dem eigenen Gebiet noch wirksamer zu bekämpfen als der Bund, so kommt dies allen Kantonen, dem Bund und der gesamten Bevölkerung zu gute.“ (Link)

Seit Ausbruch der Corona-Krise in Österreich hat der Nationalrat insgesamt fünf Gesetzespakete verabschiedet. Institutsdirektor Peter Bußjäger unterzieht in seinem Blog vom 17. April 2020 ausgewählte Aspekte dieser Gesetzespakete einer eingehenden Bewertung, unter anderem auch die Frage, ob etwa Betriebe im Paznauntal Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz haben. Dies verneint der Autor vor dem Hintergrund der auf dem COVID-19-Maßnahmengesetz gestützten Beschränkungen, die dazu geführt hätten, dass kein Verdienst mehr erzielt worden wäre, der Gegenstand einer Entschädigung sein könnte. (Link)

 

In seinem englischsprachigen Blog „COVID-19 crisis challenging Austria’s cooperative federalism“ (vom 28. April 2020) kommt Institutsdirektor Peter Bußjäger zum Ergebnis, dass sich der österreichische kooperative Föderalismus in der Krise durchaus bewährt hat. Insbesondere ist das System der mittelbaren Bundesverwaltung ein charakteristisches Element des österreichischen kooperativen Föderalismus, was anhand der Coronakrise besonders deutlich wurde. (Link)

 



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