22.01.2026

Veranstaltungsrückblick: 4. Innsbrucker Anlagenrechtstag


Am Mittwoch, den 21. Jänner 2026, fand in Innsbruck der 4. Innsbrucker Anlagenrechtstag zum Thema „Anlagenrecht im Zeichen der Umsetzung von RED III“ statt.

Das Anlagenrecht ist für den Wirtschaftsstandort Österreich von großer Bedeutung. Gesetzgebung und Rechtsprechung befinden sich in einem steten Wandel. Der 4. Innsbrucker Anlagenrechtstag widmete sich den aktuellen Rechtsentwicklungen und Fragestellungen zur Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien auf Bundes- und Landesebene (RED III). Die Tagung gab einen Überblick über die derzeitigen Umsetzungsbemühungen und bewertete diese. Dabei wurde besonderer Wert auf die Vereinigung von Theorie und Praxis gelegt.

 

Nach der Begrüßung der Tagungsteilnehmer durch den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Walter Obwexer wurde die Veranstaltung mit dem ersten Panel zum Thema „Unionsrechtliche Rahmenbedingungen und Bundesebene“ unter dem Vorsitz von Arno Kahl (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsehre der Universität Innsbruck) eröffnet.

 

Werner Schröder (Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck) referierte zum Thema „Unionsrechtliche Rahmenbedingungen für die RED III“. Zunächst wurde dabei auf die kompetenzrechtlichen Grundlagen der RED III eingegangen und dargestellt, dass sich die RED III auf mehrere Kompetenzgrundlagen stützt. Im Anschluss wurden die umfangreichen verfahrensrechtlichen Regelungen der RED III behandelt, welche vor dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten nicht unproblematisch sind. Danach wurden die Verbindungen und Konflikte zum EU-Umwelt(schutz)recht behandelt, um auf diese Weise die Systemkonformität der RED III zu untersuchen. Schließlich wurden ausgewählte Inhalte der RED III auch vor dem Hintergrund der Rechtsstaatlichkeit untersucht. Ein abschließender kurzer Überblick über das Verhältnis der RED III zum internationalen Klimaschutzrecht rundete den Vortrag ab.

 

Der nächste Vortrag von Thomas Müller (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsehre der Universität Innsbruck) widmete sich dem Thema „Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)“. Zunächst wurden dabei Ziele und Struktur des EABG-Entwurfs behandelt. Im Anschluss widmete sich der Vortrag dem Anwendungsbereich des EABG-Entwurfs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zum UVP-G 2000) und dem damit zusammenhängenden sehr weiten Vorhabensbegriff des Gesetzes. Anschließend wurden das im EABG-Entwurf geregelte Screeningverfahren sowie das konzentrierte Genehmigungsverfahren behandelt. Im abschließenden Fazit kam der Vortragende zu dem Schluss, dass im viel zu späten Entwurf eine „Verfassungsinflation“ auf einzelne (aber durchaus gewichtige) Unionsrechtswidrigkeiten und eine nicht erforderliche Zuständigkeitskonzentration mit absehbaren Abgrenzungsschwierigkeiten treffe. Dennoch sei ein erster Wurf gelungen, der zumindest auf dem Papier Verfahrensbeschleunigungen bringen könnte.

 

Das zweite Panel unter dem Vorsitz von Arnold Autengruber (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsehre der Universität Innsbruck) behandelte die Landesebene.

 

Peter Bußjäger (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsehre der Universität Innsbruck und Direktor des Instituts für Föderalismus) und Florian Klebelsberg (Institut für Föderalismus) referierten zum Thema „Die RED III-Umsetzung in den Ländern im Überblick“. Nach einer Darstellung der die relevanten Kompetenzen zur Umsetzung der RED III und der sich daraus ergebende Zuständigkeit zur Umsetzung der Richtlinieninhalte wurde ein Überblick über die in den Ländern gesetzten Umsetzungsmaßnahmen gegeben. Im Anschluss wurden vier zentrale Regelungsinhalte der RED III (Mapping von Beschleunigungsgebieten, Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Verfahrenskonzentration und überragendes öffentliches Interesse) im Hinblick darauf untersucht, ob bzw wie diese von den Ländern umgesetzt wurden. Im Fazit des Vortrags wurde dargelegt, dass alle Länder in jeweils unterschiedlichem Umfang Schritte zur Umsetzung der RED III im Landesrecht gesetzt haben, wobei eine weitgehend vollständige Umsetzung im Burgenland, in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg erfolgt ist. Insbesondere hinsichtlich des Mappings und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten besteht jedoch in allen Ländern noch Handlungsbedarf. Der EABG-Entwurf enthält Regelungen, welche einen starken Eingriff in Länderkompetenzen vorsehen und sich nicht mit den Umsetzungserfordernissen der Richtlinie begründen lassen; generell wäre künftig bei der Umsetzung von Unionsrecht ein besser abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern wünschenswert.

 

Niklas Sontag (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verfassungsdienst) beleuchtete anschließend in seinem Vortrag mit dem Titel „Erstes und Zweites Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz“ die Umsetzung der RED III in Tirol im Detail. Nach einem Überblick über die geänderten Landesgesetze wurden mit verfahrensrechtlichen Erleichterungen, Beschleunigungsgebieten und Energieraumplanung und dem „Screening“ in Beschleunigungsgebieten ausgewählte Regelungsbereiche behandelt. Abschließend wurden die besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der RED III dargestellt; dass aus dem hohen Dokumentationsaufwand und den knappen Umsetzungsfristen Schwierigkeiten bei der Umsetzung resultieren, zeige sich auch daran, dass mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten eingeleitet wurde.

 

Das dritte und letzte Panel unter dem Vorsitz von Christian Ranacher (Amt der Tiroler Landesregierung, Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst) widmete sich dem Thema „Bewertung aus praktischer Sicht“.

 

Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) referierte dabei zur „Umsetzung aus Sicht der Praxis“. Nach einem Überblick über die zentralen Regelungsinhalte der RED III und die großteils bereits abgelaufenen Umsetzungsfristen wurden Herausforderungen aus Sicht der Praxis behandelt. Dabei wurde auch auf einzelne Inhalte des EABG-Entwurfs eingegangen. Als aus Sicht der Praxis sehr begrüßenswert erachtete der Referent die Regelungen zu Genehmigungsfreistellungen, zur einheitlichen Kundmachungsplattform sowie zum Betrieb vor Rechtskraft im EABG-Entwurf. Abschließend wurde festgehalten, dass eine verspätete Umsetzung der RED III den Standort schwäche und dass das EABG jedenfalls eine Chance sei. Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten stelle eine Herausforderung dar; im Gegenzug würden damit aber auch massive materiell-rechtliche Erleichterungen einhergehen.

 

Der letzte Vortrag von Viktoria Ritter (Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung) widmete sich dem Thema „Die Rechte der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der RED III“. Einleitend wurde dargelegt, welche Rolle Umweltverfahren in der Energiewende spielen und was die Erfolgsfaktoren für Umweltverfahren sind. Im Anschluss wurden die vor dem Hintergrund der RED III relevanten Inhalte der Aarhus-Konvention näher behandelt. Danach wurden die Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum Rechtsschutz im EABG-Entwurf sowie in den der Umsetzung der RED III dienenden Landesgesetzen besprochen. Letztlich könne die Umsetzung von guten Standards zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu Information, Transparenz und Kompromissfindung beitragen. Ein effektiver Rechtsschutz diene der Überprüfung der Einhaltung des Umweltrechts und erzeuge dadurch Rechtssicherheit und Vertrauen auf die Entscheidungen. Im EABG-Entwurf sowie in den zur Umsetzung der RED III erlassenen Landesgesetzen seien diesbezüglich dringende Naschbesserungen geboten.

 

Am Ende der Veranstaltung fasste Peter Bußjäger (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsehre der Universität Innsbruck und Direktor des Instituts für Föderalismus) die Tagungsergebnisse zusammen und lud zum anschließenden Apéro.

 

Die Veranstalter bedanken sich bei allen Vortragenden und Teilnehmern für einen rundum gelungenen 4. Innsbrucker Anlagenrechtstag!

 

 

Die Unterlagen zu den Vorträgen können unter folgendem Link abgerufen werden:

 

 



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