Das neue Gehaltssystem im Salzburger Landesdienst
von Werner Eibenberger, 18.11.2015Die geltenden Dienstrechtsbestimmungen der Salzburger Landesbediensteten enthalten nicht mehr zeitgemäße Entlohnungsbestimmungen, insbesondere auch deshalb, da sich die Höhe des jeweiligen Einkommens des/der Bediensteten primär nach der Ausbildung und dem Dienstalter richtet. Das Einkommen ist in der zweiten Laufbahnhälfte deutlich höher als in der ersten. Überdurchschnittliche Leistung und Engagement haben nur begrenzten Einfluss auf die Einkommenshöhe, was im deutlichen Widerspruch zur aktuellen EuGH-Entscheidungslinie steht.
Mit dem Ziel, ein modernes, leistungsorientiertes Besoldungsrecht zu schaffen, wurde im Frühjahr 2014 mit der Ausarbeitung eines neuen Gehaltsschemas begonnen, welches auf einem von der Firma „CFS Consulting GmbH“ entwickelten bewährten System aufbaut.
Das neue Gehaltssystem - wesentliche Merkmale
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Das Gehaltsschema unterscheidet nicht mehr in der Besoldung von Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten, sondern regelt das Gehalt sämtlicher Bediensteten.
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Die Höhe des Monatseinkommens wird primär von der ausgeübten Tätigkeit (Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes) bestimmt.
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Der dienstaltersbezogene Einkommensanstieg wird verringert und die Lebensverdienstsumme deutlich zugunsten der früheren Dienstjahre umverteilt. Dadurch steigt auch die Attraktivität des Landesdienstes für junge und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Das Funktionseinkommen bezieht bisher gewährte Zulagen und bestimmte Nebengebühren weitgehend ein, sodass eine höhere Transparenz in den Einkommensstrukturen erreicht wird.
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Marktkonformität wird durch Anhebung des Einstiegsgehaltes hergestellt und soll damit zukünftig die Personalbeschaffung gewährleisten.
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Um eine bestmögliche Zielgruppenorientierung zu erreichen, wurden die Gehaltsschemata des medizinischen Bereichs und des Verwaltungsbereichs getrennt („customized system“).
Modellstellen, Einreihungspläne, Einkommensschemata
Im neuen Gehaltssystem beschreiben Modellstellen in abstrakter Form die grundsätzlichen Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Zielsetzungen für Bedienstete mit ähnlichen Tätigkeitsbereichen. Die jeweiligen Aufgabenbereiche der Modellstellen werden nach festgelegten Anforderungsarten definiert: Wirkungsbereich,
Entscheidungskompetenz, Fachkompetenz, Kommunikation, Führungskompetenz Linie, Führungskompetenz Team-, Fach- oder Projektleitung, physische Anforderungen – körperliche Belastung, physische Anforderungen – Umgebungseinflüsse sowie passive psychische Belastung.
Alle im Landesdienst vorgesehenen Modellstellen sind in separaten Einreihungsplänen (Verwaltungsbereich und medizinischer Bereich) abgebildet und sind dort den verschiedenen Einkommensbändern zugeordnet. Die Modellstellen und Einreihungspläne sind in der Einreihungsplan- und Modellstellenverordnung (Ein-ModV) geregelt.
Das neue Einkommensschema, welches Teil des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG) ist, ist ebenso in einen Verwaltungs- und einen medizinischen Bereich geteilt. Die Einkommensbänder legen die konkrete Einkommenshöhe fest. Innerhalb des Einkommensbandes kommt es zu Vorrückungen in mehrjährigen Abständen.
Zuordnung und Bewertung
Im Projektverlauf wurde an einem marktübergreifenden Gehaltsvergleich im Bundesland Salzburg teilgenommen, umfangreiche Arbeitsplatzanalysen und Bewertungen und zahlreiche Informationsgespräche mit Mitarbeitern sowie mit Führungskräften wurden durchgeführt. Alle Bewertungen basieren auf der bewährten Logik der Firma CFS, welche bereits in mehreren österreichischen Gebietskörperschaften (z.B. Tirol, Vorarlberg, aktuell Vorbereitungen in Wien) verwendet wird.
In mehreren Gesprächsrunden und Arbeitsgruppen mit den jeweiligen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern und den Bezirkshauptleuten wurden die Zuordnungen durchgeführt. Die Personalvertretung wurde auch in den Zuordnungsprozess einbezogen.
Die Zuordnung der oder des Bediensteten zu einer Modellstelle erfolgt, indem das Anforderungsprofil der konkreten Aufgaben mit jenem der in Betracht kommenden Modellstellen verglichen und der Modellstelle mit der besten Übereinstimmung zugeordnet wird. Zur Überprüfung der Zuordnungen wird eine Bewertungskommission eingerichtet.
Verfahrensstand
Mit dem Gehaltsreform-Gesetz wurde am 4.11.2015 das neue Gehaltsschema vom Salzburger Landtag beschlossen. Damit tritt das LB-GG mit 1.1.2016 in Kraft.
Das neue Gehaltsschema gilt für alle ab 1.1.2016 neu eintretenden Bediensteten. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits dem Dienststand angehörenden Bediensteten haben die Möglichkeit, sich freiwillig für das neue Gehaltssystem zu entscheiden (Optionsmöglichkeit). Von der Anwendung generell ausgeschlossen sind die
Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes, da diese bereits in einem eigenen modernen Richterschema entlohnt werden.
Informationen zu Werner Eibenberger
Regierungsrat Werner Eibenberger, MIM, ist Personalreferent im Büro von Landesrat Dr. Josef Schwaiger, Salzburger Landesregierung
werner.eibenberger@salzburg.gv.at
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