Demokratiereform Marke Oberösterreich

von Wolfgang Steiner, 23.04.2015

 Der Oberösterreichische Landtag verabschiedete dieser Tage ein Bürgerinnen- und Bürgerrechts-Paket, mit dem der Zugang zu den direktdemokratischen Mitmachmöglichkeiten erleichtert und weiterentwickelt wurde. Die Formen der Bürgerbeteiligung wurden vereinfacht, weitgehend harmonisiert und neue Möglichkeiten der Partizipation in den Gemeinden und Städten geschaffen. Dadurch soll das Tor für das Engagement der Bevölkerung bei der Mitsprache an der politischen Entscheidungsfindung auf Landesebene und in den Kommunen weiter geöffnet, das Demokratieverständnis insgesamt gestärkt, ein Mehr an Transparenz geschaffen und eine aktive Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

 Die Zugangsschwellen für Bürgerinitiativen im Land werden auf 2 % (bisher 3 %) gesenkt, für eine daran anschließende Volksbefragungen auf 4 % der Anzahl der für die vorangegangene Wahl zum Landtag Wahlberechtigten halbiert. In den Gemeinden wird der Zugang zum Initiativrecht je nach Größe gestaffelt (von 18 %, mindestens jedoch 50 Personen, in Gemeinden bis zu 1.000 Wahlberechtigten, mit einer Zwischenstufe für mittelgroße Gemeinden von 15 %, wobei 900 Personen jedenfalls ausreichen, bis 9 % in Gemeinden mit mehr als 10.000 Wahlberechtigten, wobei 1.400 Personen jedenfalls ausreichen; für die Statutarstädte gilt die 2 %-Grenze), was den Zugang ebenfalls stark erleichtert. In den Statutarstädten kommt es überdies zu besseren Kontroll- und Untersuchungsmöglichkeiten.

 Die Gesetzesänderungen werden bzw. sind unter der Nummer 41/2015 im Landesgesetzblatt kundgemacht und werden nach der Landtagswahl am 27. September 2015 mit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode des Landtags Ende Oktober in Kraft treten.

 Ergänzend beschloss der Oberösterreichische Landtag eine Resolution an den Bund für eine Änderung der Bundesverfassung, mit der die Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung gegen Gesetzesbeschlüsse geschaffen werden sollte.

Informationen zu Wolfgang Steiner



Wolfgang SteinerDr. Wolfgang Steiner ist Direktor des Oberösterreichischen Landtags und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö. Landesregierung sowie Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz.


wolfgang.steiner@ooe.gv.at

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