Föderalismus als Instrument der Pandemiebekämpfung

von Wolfgang Weber, 10.02.2021

Die Daten und Fakten sind bekannt und wurden in den Anfängen der Corona-Pandemie oft zitiert: Die tatsächlich größte und tödlichste Seuche der Moderne, die Spanische Grippe der Jahre 1918-20, forderte in vier Infektionswellen global bis zu 100 Millionen Tote. Danach schlich sie zu einer saisonalen Erkrankung aus, ehe nach sechs Jahren Forschungsarbeit 1942 erstmals ein wirksamer Impfstoff gegen den H1N1 Virus breitenwirksam zum Einsatz kam.

Weitaus weniger bekannt und im politischen Diskurs über Corona und Covid-19 seit dem März 2020 in keiner Weise ähnlich oft rezipiert wie der Bezug zur Mortalität der Spanischen Grippe ist der erst von der k.u.k., dann von der republikanischen Verwaltung in Österreich an Subsidiarität mahnende Grundsatz der regionalen und lokalen Pandemiebekämpfung dieser Jahre. Aus Sicht der Bundesregierung mag eine solche Vernachlässigung historischer Fakten im Sinne eines zentralisierten Krisenmanagements politisch Sinn machen. Aus Sicht der neun Landesregierungen sollte eine solche Vernachlässigung föderalistischer Instrumente bei der staatlichen Bewältigung einer Gesundheitskrise jedoch hellhörig machen. Zumal sie erfolgreich waren.

Die Untauglichkeit zentral angeordneter Grenzsperren

Im Juli 1918, noch tief im Ersten Weltkrieg und der damit einhergehenden Arbeitslosigkeit und Hungerkrise der Zivilbevölkerung, berichtete die amtliche Vorarlberger und die dortigen parteipolitischen Tageszeitungen von einer bis dahin unbekannten, in der Regel jedoch milde verlaufenden Krankheit, welche sich von den West- und Innerschweizer Kantonen kommend rasch Richtung österreichische Staatsgrenze ausbreite. Bei der Zentralregierung in Wien kamen die Berichte so an, dass über dem Rhein, beim Nachbar in der Schweiz, eine Lungenpest wüte. Daher verordnete sie eine Sperre des sog. Kleinen Grenzverkehrs in die Schweiz, hielt jedoch den Zug- und den Pendlerverkehr aufrecht. Die Grenzen gegen Deutschland und Liechtenstein blieben offen.

Ende August 1918 beorderte das k.u.k. Gesundheitsministerium den international anerkannten Bakteriologen Prof. Anton Ghon von der Deutschen Universität Prag an die österreichisch-schweizerische Grenze. Er nahm dort anatomische (sic), bakteriologische und pathologische Proben bei Infizierten und kam zum Schluss, dass es sich um keine Lungenpest, sondern um eine eitrige Lungenentzündung als Folge einer Grippe handle. Noch vor dem Plazet aus Wien hob daher die regionale Bezirksverwaltungsbehörde die Grenzsperre gegen die Schweiz nach wenigen Tagen wieder auf. Denn bei ihr waren zahlreiche Proteste aus der regionalen Wirtschaft eingegangen. Diesem Druck gab sie vorzeitig nach und öffnete die Grenze wieder.

Regionales Grundrechte-Management

Auch bei der Wahrung von politischen Grundrechten zeigten sich die Vorarlberger Bezirksverwaltungsbehörden in den letzten Wochen der k.u.k Verwaltung höchst autonom. Im Oktober 1918 verbot die BH Feldkirch eine sozialdemokratische Parteiversammlung in der an der österreichisch-schweizerischen Grenze liegenden Marktgemeinde Lustenau mit Verweis auf die Grippepandemie. Gegen den aus Tirol anreisenden Gastredner Eduard Ertl verhängte sie ein Einreiseverbot. Die Landeskonferenz der Sozialdemokratischen Partei Tage später in Dornbirn, eine von Textilindustrie geprägte Stadt wenige Kilometer von Lustenau entfernt, hingegen ließ sie zu. Die Einschränkung von Grundrechten war also 1918 auch unter einer Militärdiktatur wie sie die k.u.k. Monarchie spätestens seit 1917 war keine ausschließliche Aufgabe der Zentrale, sondern die regionale Verwaltung hatte in deren Handling einen bestimmten Spielraum.

Im Bereich der Bildungspolitik gingen die Subsidiarität noch weiter. Dort beschlossen nämlich die Ortsschulräte, wann einzelne Kinder oder eine gesamte Klasse vom Schulbesuch aus- oder eine komplette Schule vollkommen geschlossen wurde. Sie entschieden nach dem lokalen Infektionsgeschehen. Daher kam es trotz gemeinsamer Verwaltung von Tirol und Vorarlberg unter der k.u.k. Statthalterei vor dem Arlberg bereits Ende September 1918 zu Schulschließungen, hinter dem Arlberg hingegen erst ab Mitte Oktober 1918.

Vergebene Chance

Im Vergleich zum Schweizer Nachbarn waren derlei föderalistische Blitzlichter jedoch schon damals Makulatur. Die Eidgenössische Konföderation gab sich bereits 1886 ein Epidemiegesetz, welches es dem Bund ermöglichte, Finanzmittel zur Pandemiebekämpfung freizugeben und Kantonen und Gemeinden die Umsetzung von Maßnahmen autonom zu gestatten. So konnte dort eine Kommunalverwaltung nicht nur Schulschließungen, sondern auch den Besuch von Gottesdiensten oder anderen Massenversammlungen untersagen, wenn es das lokale Infektionsgeschehen notwendig machte.

Österreich ging sowohl 1913 als 1950 als 2020 diesbezüglich einen anderen Weg. Das indiziert, dass Österreich seine Gegenwart nicht verstehen und seine Zukunft nicht gestalten will, indem es auf die Erfahrungen der Vergangenheit reflektiert. Ansonsten hätte es seiner Geschichte und den mit ihr verbundenen Erfahrungen in den ungezählten Krisenstäben auf Bundes- und auf Landesebene Raum und Stimme gegeben – wie ich es in einer einschlägigen Studie im Juni 2020 vorschlug. Damit hätte es nicht zehn Monate gedauert, um z.B. das Impfmanagement zu verländern wie Anfang Januar 2021 geschah. Eine solche Regionalisierung der Pandemiebekämpfung war schon vor 123 Jahren erfolgreich.

Informationen zu Wolfgang Weber



Wolfgang  WeberPriv.-Doz. Dr. Wolfgang Weber ist Gastprofessor an der FH Vorarlberg und habilitiertes Mitglied des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck. Dort lehrte er u.a. Einführung in das Verfassungs- und Rechtsleben sowie Grundlagen der Politischen Bildung.

wolfgang.weber@fhv.at

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