Genmais: Länder regeln sich Anbauverbot selbst!

von Johannes Huber, 25.04.2015

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Österreich tabu. Umso größer ist in weiten Kreisen die Freude darüber, dass nun durch eine EU-Richtlinie ein Anbauverbot möglich wird. Bei der Umsetzung stößt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) allerdings auf Widerstand; die Länder fühlen sich in ihren Kompetenzen beschnitten.

Gemeinsame Bund-Länder-Organe geplant
Der Begutachtungsentwurf, den das Landwirtschaftsministerium aufgelegt hat, sieht vor, dass Gemeinsame Bund-Länder-Organe eingerichtet sowie Grundsatzbestimmungen für die Landesgesetzgebungen erlassen werden. Sie sollen das Anbauverbot sicherstellen. Doch das wollen die Länder so nicht hinnehmen.

Niederösterreich bereitet eigene Regelungen vor
Die niederösterreichische Landesregierung teilt in einer Stellungnahme unmissverständlich mit, sie erachte es „als höchst entbehrlich, dass der Bund im Rahmen von Sonderverfassungsrecht die Länder zur Erlassung von Anbauverboten“ verpflichte: „Vielmehr kann sich der Bund gewiss sein, dass das Land Niederösterreich im Rahmen des in Österreich bestehenden breiten Konsens betreffend die Frage des Einsatzes der Gentechnik in der Landwirtschaft auch weiterhin alle Maßnahmen setzen wird, die den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft verhindern sollen.“ So solle die entsprechende EU-Richtlinie noch in der ersten Jahreshälfte 2015 landesgesetzlich umgesetzt werden; die Vorbereitungen seien bereits im Gange.

Vorarlberg: „Eingriff entschieden abgelehnt“
„Dieser Eingriff in die Landeskompetenz wird entschieden abgelehnt, zumal sich Vorarlberg ohnehin zur Gentechnikfreiheit bekennt“, lässt auch die dortige Landesregierung wissen – um indirekt zu warnen, dass man die Bundespläne im Fall des Falles über die Länderkammer des Parlaments kippen könnte: „Nebenbei wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der beabsichtigten Einschränkung der Zuständigkeit der Länder für die Erlassung des gegenständlichen ,Rahmengesetzes‘ die Zustimmung des Bundesrates notwendig wäre.“

 

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Johannes HuberMag. Johannes Huber ist freier Journalist und Blogger.

Johannes.Huber1@gmx.at

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