Ökologisierung des österreichischen Finanzausgleichs – Status Quo und Potentiale
von Margit Schratzenstaller, 02.09.2025Mit dem neuen Finanzausgleichspaktum für die Jahre 2024 bis 2028 werden erstmals explizit ökologische Akzente in einem österreichischen Finanzausgleich gesetzt. [1] Finanziell schlagen sich diese in mehreren Transfers nieder, die direkt im Finanzausgleichsgesetz festgehalten sind. Dabei werden erstens bestehende Transfers fortgeführt und teilweise aufgestockt. Die Finanzzuweisung des Bundes an die Gemeinden für den Personennahverkehr wird um 30 Mio. € p. a. erhöht, in die Siedlungswasserwirtschaft fließen jährlich zusätzlich 120 Mio. €. Die Finanzzuweisung des Bundes zur Finanzierung des Katastrophenfonds wird fortgeführt. Zweitens werden neue Transfers eingeführt, konkret die Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder in den Bereichen Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima im Rahmen des neuen Zukunftsfonds. Diese neuen Finanzzuweisungen werden erstmalig mit Ziel- und Wirkungsvorgaben verknüpft, deren Erreichung auf der Grundlage von Zwischen- und Endevaluierungen überprüft wird. Der Zukunftsfonds ist mit 1,1 Mrd. € jährlich dotiert, die ab 2025 jährlich valorisiert werden und bis 2028 auf 1,2 Mrd. € steigen sollen. Jeweils 27,5% der Mittel sind für Wohnen und Sanieren sowie für Umwelt und Klima reserviert.
Hinzu kommen mehrere Art. 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die Zahlungen des Bundes an die Länder zur Kofinanzierung umweltrelevanter Ausgaben (Nationalparks, Hochwasserschutz, Ausbau der Wiener U-Bahn) vorsehen. Schließlich leistet der Bund im Zeitraum 2020 bis 2024 im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes Zahlungen an die Gemeinden, die in den Jahren 2023 und 2024 zur Hälfte in Klimainvestitionen fließen sollen. 2024 waren somit für die ökologisch relevanten Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden 1,61 Mrd. € und damit 9,7% der gesamten Transfers des Bundes an die nachgeordneten Gebietskörperschaften geplant. Ihr Anteil sollte sich damit gegenüber 2021 (5,3%) fast verdoppelt haben. Allerdings werden aufgrund der Aufhebung der Zweckbindung der Finanzzuweisungen im Rahmen des über 2024 hinaus verlängerten Kommunalen Investitionsgesetzes in den Folgejahren die ökologisch relevanten Zahlungen wieder zurückgehen.
Beim neuen Instrument des Zukunftsfonds ist insgesamt positiv zu bewerten, dass die Mittelvergabe an die Erreichung quantitativer Vorgaben geknüpft wird. Die Zieldefinition über einen einheitlichen Indikator erleichtert das Monitoring und Benchmarking, und die Differenzierung der Zielvorgaben spiegelt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern bzw. ihre bisherigen Anstrengungen wider. Teilweise sind allerdings die Zielvorgaben nicht sehr ambitioniert (beim Sanierungsausgabenziel), teilweise ist die Zielerreichung ex post schwer zu messen (beim Flächenschutzziel).
Neben ökologisch relevanten Transfers ist auch die Klima-Governance zwischen Bund einerseits und den nachgeordneten Gebietskörperschaften andererseits ein wichtiges Element einer Ökologisierung des Finanzausgleichs. Im bis Ende 2023 geltenden Finanzausgleich sind ein Klimaschutzkoordinations- und -verantwortlichkeitsmechanismus verankert, die im neuen Finanzausgleich fortgeführt werden. Danach sollen die föderalen Ebenen auf Basis des Klimaschutzkoordinationsmechanismus Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten und in Maßnahmenprogrammen fixieren, um die internationalen Verpflichtungen einhalten zu können. Der Klimaschutzverantwortlichkeitsmechanismus enthält eine Kostentragungsbestimmung für den Fall, dass bei Verfehlen der internationalen Klimaziele Emissionszertifikate angekauft werden müssen. Demnach hätte der Bund 80% der entsprechenden Kosten zu übernehmen, während 20% auf die Länder entfielen. Zudem bekennen sich die Finanzausgleichspartner zum Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen und vereinbaren, dass der Bund die Förderungen für Heizungstausch auf 50% der Kosten erhöht, während sich die Länder verpflichten, ihre bestehenden Förderungen nicht zu senken. Schließlich soll in einem Pilotprojekt unter Beteiligung von zwei Bundesländern (eines davon Wien, wo seit einiger Zeit an der Einführung und Erweiterung eines Klimabudgets gearbeitet wird) die Ausweitung des auf Bundesebene praktizierten "Green Budgeting" erprobt werden.
Der Finanzausgleich bietet darüber hinaus eine Reihe weiterer Hebel, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes künftig stärker genutzt werden sollten. So ist die Klima-Governance weiter zu stärken, indem basierend auf einer Gesamtstrategie etwa ökologisch produktive Förderungen der föderalen Ebenen besser aufeinander abgestimmt und gemeinsame Bemühungen zum Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen unternommen werden. Zudem sind eine Gesamtstrategie und eine gesamtstaatliche Koordination (der Finanzierung) von Klimainvestitionen von Nöten. Das Klimagesetz, das von der Regierung derzeit ausgearbeitet wird und Maßnahmen von Bund und Ländern zur Erreichung des Klimaziels enthalten soll, hat hier eine wichtige Rolle. Auch könnte eine Verschiebung der Kostentragung für den Ankauf von Emissionszertifikaten in Richtung der Bundesländer die Anreize erhöhen, an der Erreichung der Klimaziele mitzuwirken. Eine größere Beteiligung der Bundesländer an etwaigen Strafzahlungen und Ausgaben für Zertifikatskäufe könnte auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Erreichung der gesamtstaatlichen Klimaziele geboten sein. Zwar wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode ein Modell einer verursachergerechten Aufteilung der Kosten erarbeiten soll, einschließlich der Tragung von allfälligen Sanktionszahlungen. Da eine etwaige reformierte Kostentragung frühestens ab 2029 gelten könnte, würden davon jedoch kaum verstärkte Anreize ausgehen, die die Erreichung der Klimaziele bis 2030 erleichtern. Schließlich werden Potenziale, durch die Stärkung von "grünen" Abgaben auf der Ebene von Ländern und Gemeinden lokale Umweltprobleme zu adressieren, zu wenig genutzt. So könnte etwa die ohnehin überfällige Reform der Grundsteuer einen sparsameren Umgang mit der Ressource Boden unterstützen. Weitere Optionen auf der Gemeindeebene wären Verkehrserregerabgaben oder eine City-Maut für größere Städte sowie eine stringentere Parkraumbewirtschaftung. Auch auf Ebene der Bundesländer könnten Möglichkeiten für eine stärkere Nutzung von eigenen Abgaben mit umweltpolitischen Zielsetzungen geprüft werden, z. B. die Stärkung von Zweitwohnsitz- oder Leerstandsabgaben.
Literaturverzeichnis
Bittschi, B., Famira-Mühlberger, U., Kletzan-Slamanig, D., Klien, M., Pitlik, H., Schratzenstaller, M. (2024), Finanzausgleich 2024 bis 2028: Erste Schritte zu einer Wirkungsorientierung, WIFO-Monatsberichte, 97(1), S. 29-41.
[1] Der Beitrag ist eine leicht adaptierte Version eines Kapitels aus Bittschi et al. (2024).
Informationen zu Margit Schratzenstaller
Margit Schratzenstaller ist seit 2003 Senior Economist im Bereich Öffentliche Finanzen am WIFO und Mitglied des Fiskalrats. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Europäische) Budget- und Steuerpolitik, Ökologisierung der Öffentlichen Finanzen, Umweltsteuern, Vermögensbesteuerung, EU-Budget und Gender Budgeting. margit.schratzenstaller-altzinger@wifo.ac.at
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