OÖ-Landtag: EU-Paket für Energieunion widerspricht Subsidiaritätsprinzip

von Gabriele Lackner-Strauss, 14.04.2015

 Angeregt durch das Beispiel mehrerer Landtage in Österreich und Deutschland beschloss der Oberösterreichische Landtag in seiner Sitzung vom 25. September 2014, ein eigenes System von frühzeitigen Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen von EU-Vorhaben durchzuführen. Das Verfahren verfolgt den Zweck, den Landtag frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess zu EU-Vorhaben einzubinden und seine Position innerhalb der "Multi-Level-Governance" wahrzunehmen. Die jeweils zu Jahresbeginn anhand des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission ausgewählten EU-Vorhaben, welche eine besondere Subsidiaritätsrelevanz aufweisen und oberösterreichische Interessen berühren, werden vom Ausschuss für EU-Angelegenheiten des Oö. Landtags - unter Mitwirkung des Amtes der OÖ-Landesregierung - einer Prüfung auf ihre  Subsidiaritätskonformität und Verhältnismäßigkeit unterzogen. Diese Analysen dienen der Unterstützung des Bundesrats bei seiner Subsidiaritätskontrolle und sollen darüber hinaus in einem Netzwerk nationaler und europäischer Parlamente dazu beitragen, politische Allianzen zu bilden und dem Subsidiaritätsgedanken in ganz konkreten Fällen zum Durchbruch verhelfen.

 Das neu geschaffene System konnte sich gleich zu Beginn des Jahres 2015 bewähren, da bereits am 25. Februar 2015 das als subsidiaritätsrelevant erkannte EU-Vorhaben "Paket zur Energieunion" (COM(2015)80 final) veröffentlicht wurde. In seiner Sitzung vom 26. März 2015 beschloss der Ausschuss für EU-Angelegenheiten gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG iVm  Art. 6 erster Satz, zweiter Halbsatz des Landes-Verfassungsgesetzes über die Beteiligung des Landes Oberösterreich an der europäischen Integration eine Stellungnahme, in der er zum Ergebnis kommt, dass das gegenständliche Vorhaben nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

 Zum einen weist die Kommissionmitteilung "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" eine ungerechtfertigt einseitige Darstellung bestimmter Energieformen auf, was es - angesichts der Bedeutung dieses zentralen Dokuments für die Zukunft der Energiepolitik in Europa - den Mitgliedstaaten erschweren wird, ihre Entscheidungen für oder gegen bestimmte Energieformen aufrecht zu erhalten. Durch die kaum verschleierte Bevorzugung etwa der Kernenergie, der Schiefergasgewinnung ("Fracking") sowie der CO2-Abscheidung und –Speicherung werden Mitgliedstaaten unter solchen Druck gesetzt, dass in letzter Konsequenz die primärrechtlich verankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Energieversorgungssysteme beeinträchtigt wird.

 Weiters lässt die EU eine problematische generelle Zentralisierungstendenz im Energiebereich erkennen und nimmt eine Schwerpunktsetzung vor, die Bereiche betrifft, in denen die Ziele sehr wohl auf Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend verwirklicht werden können. Das in der Mitteilung dargestellte Paket zur Energieunion, in dessen Rahmen in den kommenden Jahren eine Vielzahl von legislativen und nicht legislativen Akten veröffentlicht werden, steht daher in einem direkten Spannungsverhältnis mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV.

 

 

Informationen zu Gabriele Lackner-Strauss



Gabriele Lackner-StraussKomm.-Rätin Gabriele Lackner-Strauss, Abgeordnete zum OÖ-Landtag und Obfrau des Ausschusses für EU-Angelegenheiten

lackner-strauss@aon.at

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