Der gebürtige Oberösterreicher Dr. Christoph Schramek (28) und die Italienerin (Reggio Emilia) Alice Valdesalici (35) wurden im Rahmen der Konferenz der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten am Montag, 19. Juni 2016 in Salzburg mit dem Föderalismus-Preis des Instituts für Föderalismus und der Präsidentinnen und Präsidenten der österreichischen Landtage ausgezeichnet. Der Preis wurde von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf und Institutsdirektor Peter Bußjäger überreicht.
Christoph Schramek: Der Preisträger hat in Innsbruck studiert. Bei seiner eingereichten Arbeit „Gerichtsbarkeit im Bundesstaat. Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf die Länder“ handelt es sich um seine mit Sehr Gut beurteilte Dissertation. Christoph Schramek war zunächst als Projektmitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht beschäftigt, von 2014 bis April 2016 als Universitätsassistent dort tätig. Er absolviert momentan die Gerichtspraxis.
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erhielten die österreichischen Länder erstmals Anteil an der Gerichtsbarkeit, die bis dahin ausschließlich dem Bund vorbehalten war. Die sehr umfangreiche Literatur zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 behandelt diese Frage allerdings lediglich am Rande. Bemerkenswert ist überdies, dass auch die internationale Föderalismusforschung bislang der Frage, inwiefern eine eigenständige Gerichtsbarkeit der Gliedeinheiten eines Bundesstaats zu dessen essentialia zählen, weder aus rechtsvergleichender noch aus bundesstaatstheoretischer Sicht besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat. Insofern betritt Christoph Schramek mit seinen beiden Forschungsfragen – nach der bundesstaatstheoretischen Bedeutung der Gerichtsbarkeit im Bundesstaat sowie nach den konkreten Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf die österreichischen Länder – verpflichteten Dissertation Neuland, dessen Erschließung die besondere Innovativität und Originalität dieser Arbeit ausmacht.
Schramek kommt das Verdienst zu, die föderalistischen Aspekte der Verbindung von Bundesstaat und Gerichtsbarkeit differenziert zu untersuchen und ausgewogen zu werten. Er geht dabei nicht nur auf die Frage der Bestellung und demokratischen Legitimation der Richter, sondern auch auf die möglichen Vorteile einer eigenständigen Gerichtsbarkeit der Gliedeinheiten (Autonomie, gegliederte Demokratie und Machtteilung, Bürgernähe und Effizienz) ein.
Alice Valdesalici: Die Preisträgerin hat in Verona Rechtswissenschaften studiert und dort in Verfassungsrecht promoviert. Sie arbeitet seit 2009 als Forschungsbeauftragte am Institut für Föderalismus und Regionalismusforschung der EURAC in Bozen. Die Studie „Financial constitutions and responsibility at the margin: from legal framework to practice“ beschäftigt sich mit einem hochaktuellen und gerade in Österreich immer wieder diskutierten Thema, nämlich der Frage der Verantwortlichkeit der Länder für ihre Ein- und Ausgaben in rechtsvergleichender Perspektive. Sie untersucht dabei Deutschland und Spanien. Die Arbeit überzeugt durch die Souveränität, in der sich die Autorin zwischen Verfassungsrecht und Finanzwissenschaft bewegt. Die wissenschaftliche Aufarbeitung bewegt sich auf überaus hohem Niveau. Die Autorin legt dar, dass finanzielle Autonomie der Glieder ein wesentliches Element der Bundesstaatlichkeit ist. Für die österreichische Diskussion interessant ist die Bedeutung, die die Autorin einer effektiven Ländermitwirkung bei der Festlegung des Finanzausgleiches und der finanziellen Rahmenbedingungen der Länder im konkreten Fall durch den deutschen Bundesrat beimisst.
Die immer wieder geforderte Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung setzt demnach auch eine entsprechende Ländermitwirkung voraus. Diese Voraussetzungen sind in den von der vorliegenden Studie untersuchten Staaten in Deutschland deutlich besser erfüllt als in Spanien. Vielleicht sollte man in Österreich demnach den Blick auch etwas stärker nach Deutschland richten.
Paper von Alice Valdesalici zum Download